Kanzlei für Digital-
und Wirtschaftsrecht
Kryptowährungen, NFT & Blockchain

Ihre Kanzlei für Kryptowährungen und NFT

Welcher Rechtsanwalt für Ihren Fall in Bezug auf Bitcoin oder andere Kryptowährungen anzusprechen ist, haben wir unter vorstehendem Link aufgezeigt. Doch für welche Kanzlei für Kryptowährungen sollen Sie sich entscheiden?

Diese Frage können wir Ihnen nicht final beantworten. Wir nutzen hier aber gern die Gelegenheit, unsere Kanzlei vorzustellen. Sie haben so die Möglichkeit uns kennenzulernen.

Wir sind nicht nur im Hinblick auf juristische Fragestellungen an Kryptowährungen interessiert, sondern:

  1. traden selbst mit Bitcoin, Kryptowährungen und NFTs,
  2. haben in eigener Sache intensiven Schriftwechsel mit den Finanzämtern geführt,
  3. beobachten die Kryptowährungs-Szene in ökonomischer Hinsicht,
  4. treten aktiv für eine freie Verwendung von Bitcoin ohne staatlichen Zwang oder ausufernde Überwachung ein.


Unsere Kanzlei für Kryptowährungen hat sich nicht mit dieser Materie beschäftigt, um neue Mandate in diesem Bereich zu generieren. Wir hatten bereits privat mit Bitcoin und Kryptowährungen zu tun, lange bevor wir diesbezüglich juristisch tätig wurden.

Wir sind daher zuerst Bitcoiner gewesen, und wurden dann zu Rechtsanwälten, die sich auf dieses Fachgebiet als Schwerpunkt entdeckt haben – aus echter Leidenschaft.

Wie wir Mandanten als Kanzlei für Kryptowährungen, NFT und Blockchain konkret helfen!

Wir verstehen uns als moderne Rechtsdienstleister.

Dieses Verständnis leben wir nicht nur durch unseren Außenauftritt aus. Wir verstehen uns als unkomplizierte Partner unserer Mandanten. Die uns anvertrauten Rechtsprobleme lösen wir auf transparentem Weg bestmöglich.

In Bezug auf Kryptowährungen und NFTs unterstützen wir Sie insbesondere bei:


Diese Liste ist nicht abschließend, sondern zeigt die bei uns am meisten nachgefragten Themen. Finden sich in dieser Auflistung nicht wieder, haben aber dennoch ein rechtliches Problem? Wir freuen uns auf Ihren Kontakt!

Lernen Sie unsere Kanzlei für Kryptowährungen, NFT und Blockchain unkompliziert kennen – ohne Kostenrisiko!

Sie haben sich auf unserer Website umgeschaut und würden gern mit uns sprechen, scheuen sich aber davor, eine Kanzlei zu kontaktieren? Womöglich, weil Sie nicht wissen, welche Kosten damit verbunden wären. Oder weil Sie schon einmal schlechte Erfahrungen mit einem Rechtsanwalt gesammelt haben?

Das können wir verstehen! Daher bieten wir jeder Person an, uns ihren Einzelfall unverbindlich und kostenfrei per E-Mail zu schildern. Sie können bei uns eine kostenfreie Ersteinschätzung in Anspruch nehmen.

Unsere kostenfreie Ersteinschätzung

Schreiben Sie uns gern eine unverbindliche Mail, in der Sie uns Ihre Anliegen mitteilen. Je mehr Informationen Sie uns übermitteln, desto konkreter können wir Ihnen antworten. Sie erhalten von uns eine kostenfreie Ersteinschätzung. Dabei erhalten Sie auch die Information darüber, was eine Beauftragung unserer Kanzlei in Ihrem speziellen Einzelfall kosten würde. Auf dieser Grundlage können Sie dann selbst und ohne ein Risiko eine fundierte Entscheidung treffen.

Für uns ist es eine Selbstverständlichkeit, dass potenzielle Mandanten vor der Beauftragung die Kosten kennen, sodass maximale Planungssicherheit für Sie gewährleistet ist. „Versteckte Anwaltskosten“ oder sonstige „Überraschungen beim Rechtsanwalt“ gibt es bei uns nicht. Auch diese Transparenz ist Teil unseres Verständnisses als moderne Rechtsberater.

Rechtsberatung, wie sie Ihnen am komfortabelsten ist

Wir beraten unsere Mandanten auf dem Weg, der für sie am angenehmsten ist.

Das kann bedeuten, dass wir ausschließlich per Mail oder Chat kommunizieren, falls dies Ihr Wunsch ist. Telefonisch oder per Videokonferenz können Sie uns ebenso jederzeit erreichen.

Ortstermine sind natürlich auch möglich, bei uns oder bei Ihnen. Oder an einem „neutralen Ort“, den Sie vorgeben. Für uns kommt es darauf an, Ihnen schnell und effektiv weiterzuhelfen. Wie dies vonstatten geht, entscheiden nur Sie.

Ein Beispiel unserer Krypto Rechtsdienstleistung für Sie!

Stellen Sie sich vor, das für Sie zuständige Finanzamt hat irgendwelche Zweifel an der Art und Weise, wie Sie Ihre Kryptogewinne in der Steuererklärung dargestellt haben.

Sie beauftragen uns mit der anwaltlichen Korrespondenz, um stressfrei das Problem mit dem Finanzamt an uns auszulagern.

Wir prüfen Ihren Fall umfassend, d.h.

  1. die Angaben, die Sie in der Steuererklärung gemacht haben,
  2. Ihre Tradingdaten,
  3. und die Rückmeldungen des Finanzamts.


Sollten wir feststellen, dass das Finanzamt falsch liegt, werden wir ein entsprechendes Anwaltsschreiben aufsetzen, um Ihre Rechte durchzusetzen. Dieses Anwaltsschreiben erhalten Sie von uns vorab zur Freigabe. So haben Sie die Kontrolle darüber, welchen Tonfall wir anschlagen und ob wir Ihren Sachverhalt exakt passend erfasst haben.

Denn es kommt darauf an, mit dem Finanzamt so zu kommunizieren, wie es Ihre spezielle Situation erfordert. Sollte das Finanzamt zuvorkommend und serviceorientiert mit Ihnen korrespondiert haben, werden auch wir diese Kommunikation ebenso freundlich erwidern. Sollte das Finanzamt aber harschere Töne gegen Sie anführen, ohne dass dies gerechtfertigt ist, werden auch wir das Anwaltsschreiben entsprechend deutlich formulieren.

In jedem Fall haben Sie das letzte Wort. Wenn Ihnen irgendetwas an unserem Anwaltsschreiben nicht zusagt, ändern wir es so lange ab, bis es Ihnen gefällt. Wir sind Ihre Rechtsdienstleister und hören darauf, was unsere Mandanten uns mitteilen.

Wir sind zur Verschwiegenheit verpflichtet!

Aus dem Strafgesetzbuch und der rechtsanwaltlichen Berufsordnung ergibt sich eine klare Verschwiegenheitsverpflichtung von Kanzleien hinsichtlich ihrer Mandanten.

Das bedeutet konkret: Was Sie uns vertraulich mitteilen, gelangt nicht an Dritte. Punkt.

Wir haben als Rechtsanwaltskanzlei über alles zu schweigen, was uns im Mandatsverhältnis übermittelt wird. Selbst wenn Sie eine Straftat begangen haben, müssen und werden wir diese Informationen nicht weitergeben. An niemanden.

Die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht besteht selbst nach dem Mandatsverhältnis fort.