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Kryptowährungen, NFT & Blockchain

Diese Probleme mit der Bank können wegen Krypowährungen auf Sie zukommen!

Banken und Kryptowährungen vertragen sich nicht immer gut. Erstens machen die Kryptowährungen wie Bitcoin und Co. den Banken hinsichtlich ihres Giralgeldsystems durchaus Konkurrenz. Zweitens ist vielen Banken insbesondere der Handel mit Kryptowährungen suspekt. Dies merken wir in unserer Beratungspraxis, weil MandantInnen immer häufiger mitteilen, dass Sie Probleme mit der Bank wegen Kryptowährungen haben.

Folgende Probleme können auftreten, wenn Sie mit Bitcoin oder anderen Kryptowährungen höhere Eurogewinne realisieren:

  • Ihre Bank kann Ihr Konto sperren, da „Kryptotrading“ nicht zum Anwendungsbereich eines normalen Girokontos gehört
  • Der Geldwäschebeauftragte der Bank schaut sich Ihre Kontobewegungen an und meldet womöglich einen Verdacht auf Geldwäsche bei der zuständigen Behörde
  • Sie werden von der Bank gefragt, woher die eingesetzten Geldmittel stammen
  • Die Bank meldet Ihre Transaktionen an das Finanzamt


Probleme mit der Bank wegen Kryptowährungen kündigen sich selten an. MandantInnen berichten meist, dass entsprechende Nachfragen ohne besonderen zeitlichen Zusammenhang mit irgendwelchen Umstanden kamen. Meist lagen die maßgeblichen Kontoaktivitäten schon einige Zeit zurück. Dies erschwert die Aufklärung. Auch Firmenkonten sind betroffen (siehe: Geschäftskonto gesperrt).

Probleme mit der Bank, weil Konto wegen Krypto gesperrt ist?

Üblicherweise erfolgt eine sofortige Kontosperrung nicht. Denn die Banken – insbesondere die Sparkassen und Genossenschaftsbanken – haben Pflichten, die weit über die eigentliche vertragliche Bindung mit den Kunden hinausgehen.

Eine Kontosperrung ist meistens nicht „der erste Schritt“. Sie kann aber folgen, wenn weitere Unstimmigkeiten auftreten: 


Statt einer Kontosperrung kann Ihnen als Kundin oder Kunde einer Bank wegen Ihres Tradings mit Bitcoin und Co. jedoch eine Kündigung der Vertragsbeziehung drohen.

Privatbanken haben ohne weitere Begründung durchaus das Recht auf Kündigung der Vertragsbeziehung zu Ihnen. Es bedarf zuvor keiner Warnung. Es reicht aus, wenn die AGB den Banken die Möglichkeit zur einseitigen, unbegründeten Kündigungen einräumen. Dies ist bei allen privaten Banken der Fall. 

Gegen eine solche Kontokündigung können Sie sich dennoch wehren. Die Bank hat zwar ein Recht auf unbegründete Kündigung. Doch auch dieses Handeln darf nicht völlig außerhalb rechtsstaatlicher Normen erfolgen.

Bevor Ihr Konto geschlossen wird, gibt Ihnen die Bank in jedem Falle die Möglichkeit, Ihr Geld auf ein anderes Konto zu transferieren oder es als Bargeld abzuholen. 

Unserer Rechtsauffassung nach eignet sich der Handel mit Kryptowährungen allein nicht als Kündigungsgrund. Aus unserer Sicht lohnt sich die rechtliche Überprüfung der Kündigung der Bank. Als ihre Anwälte setzen wir uns diesbezüglich nicht nur mit dem jeweiligen Sachbearbeiter der Bank auseinander. Wir involvieren für Sie zusätzlich auch die zuständigen Ombudsstellen und Finanzaufsichten.

Probleme mit der Bank wegen Verdacht der Geldwäsche?

Sollte auf Ihrem Konto plötzlich eine höhere Eurosumme eingehen, weil Sie Ihre Bitcoins oder andere Kryptowährungen gegen Euro verkauft haben, dürfte dies Ihrer Bank zumindest auffallen.

Der jeweilige Banksachbearbeiter wird die Transaktion prüfen. Was genau hier „prüfen“ bedeutet, hängt vom Einzelfall ab. Sie dürfen davon ausgehen, dass der Sachbearbeiter bei der Überprüfung nicht nur die einzelne auffällige Transaktion, sondern Ihre Kontobewegungen insgesamt anschaut.

Seitens der Bank wird erst einmal geprüft, ob Sie

  • überhaupt ein Einkommen haben, also regelmäßige monatliche Euroeinzahlungen erhalten,
  • schon öfter höhere Geldbeträge hin- und hergeschoben haben, es also für Ihr Konto „normal“ sein könnte,
  • bereits Gegenstand einer vorherigen Geldwäscheprüfung waren,
  • seitens des Finanzamts überprüft wurden und dabei die Bank involviert war.


Wenn Verdachtsmomente entstehen, leitet der Sachbearbeiter Ihren Fall an die Geldwäscheabteilung weiter. Dort erfolgt eine weitere Prüfung. Erhärtet sich der Verdacht, gibt es eine Meldung an die zuständige Behörde. Dies kann in einer Strafanzeige gegen Sie wegen Geldwäsche enden. Der Geldwäschebeauftragte der Bank wird in den allermeisten Fällen zunächst mit Ihnen Rücksprache halten wollen. Spätestens der diesbezüglichen Korrespondenz sollten Sie sich anwaltlich kompetent vertreten lassen!

Immer häufiger verlangen Banken zudem einen sogenannten Mittelherkunftsnachweis für Vermögensgütern, die Sie verkauft haben und aufgrund des Verkaufs eine Geldzahlung auf Ihr Konto erhalten haben. Das kann beispielsweise auch der Verkauf von Kryptowährungen auf einer Kryptobörse sein.

Zwar haben Sie wahrscheinlich bereits gegenüber der Kryptobörse einen solchen Herkunftsnachweis erbracht. Doch die Bank sieht die Angelegenheit aus einem anderen Blickwinkel und betreibt auch ein anderes Risikomanagement als eine Kryptobörse. Während Sie gegenüber einer Börse möglicherweise die Herkunft Ihres Geldes nachweisen mussten, fragt die Bank Sie wahrscheinlich eher nach der Mittelherkunft der verkauften Kryptowährungen, da aufgrund des Verkaufs Geld auf Ihrem Konto einging.

Bank fragt bei Ihnen nach, woher das Geld kommt

Bei der Realisierung von Kryptogewinnen in Euro fragen Banken häufig nach, woher das Geld stammt. Denn nicht immer ist der Überweisung als Quelle eine namhafte Kryptowährungsbörse zu entnehmen.

Die Frage nach der Herkunft der Geldmittel sollten Sie wahrheitsgemäß beantworten. Sollte sich hier ein Verdacht erhärten, müssen Sie mit einer Meldung an die Geldwäschestelle der Bank rechnen.

Meist reicht es aus, der Bank mitzuteilen, dass Sie hin und wieder mit Kryptowährungen handeln. Und nun ist es zu einer Auszahlung in Euro gekommen. Hier ist hilfreich selbst darauf hinzuweisen, dass Sie das zuständige Finanzamt informiert haben. Als Nachweis können Sie bestens die neueste Anlage SO Ihrer Steuererklärung vorlegen. Sie erbringen so einen Nachweis, den Ihre Bank intern zu Ihrer Akte speichern kann.

Sehen Sie Ihre Bank in dieser Fallkonstellation nicht als „Ihren Feind“. Ihre Bank muss bestimmte Geldwäschegesetze umsetzen. Hierzu gehört auch, die Kunden nach der Herkunft größerer Geldeingäng zu fragen.

Für die Banken bedeutet dieses Nachfragen in erster Linie unnütze Arbeit. Sie ist daher regelrecht froh, dass Sie mit Ihren Nachweisen die Akte zeitnah schließen kann.

Bank meldet Transaktionsdaten an das Finanzamt

Die Bank kann Ihre Zahlungseingänge, die mit Bitcoin oder anderen Kryptowährungen zusammenhängen, an das zuständige Finanzamt melden. Sies wird dies tun, falls eine Prüfung ergibt, dass die Zahlungseingänge auffällig sind und etwas nicht mit rechten Dingen zugeht.

Machen Sie sich deshalb aber keine Sorgen. Denn die deutschen Finanzämter haben ohnehin Zugriff auf Ihre Kontobewegungen. Insofern sehen die Finanzämter auffällige Transaktionen ohnehin. Die Finanzämter prüfen diese auch ohne vorherige Mitteilung einer Bank.

Wer stets „mit offenen Karten“ spielt, braucht nichts zu befürchten. Gefährlich wird es, wenn Sie Ihre Steuererklärung hinsichtlich Ihrer Gewinne und Verluste mit Kryptowährungen nicht ordnungsgemäß abgeben. 

In einem solchen Fall droht eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung, falls das Finanzamt proaktiv Ihre Kontobewegungen „scannte“ und Auffälligkeiten feststellte.

Wir lösen Probleme mit der Bank wegen Kryptowährungen!

Sollten Sie Probleme mit Ihrer Bank wegen des Besitzes von Kryptowährungen haben, unterstützen wir Sie gern. MandantInnen zögern häufig zunächst wegen befürchteter hoher Kosten für die Beauftragung eines Anwalts zurück. Wir weisen deshalb gern noch einmal darauf hin, dass wir Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen geben.

Unsere kostenlose Ersteinschätzung

Kontaktieren Sie uns gern mit einer unverbindlichen E-Mail, in der Sie die Probleme mit Ihrer Bank schildern. Je mehr Informationen Sie uns übermitteln, desto konkreter können wir antworten. Falls wir realistische Chancen sehen, Ihr Rechtsproblem zielführend zu lösen, teilen wir dies mit. Dabei klären wir auf Ihren Wunsch hin auch gern über die Kosten einer Beauftragung unserer Kanzlei auf. Sie entscheiden selbst und ohne ein Risiko, ob und wie es weiter geht. Falls irgendetwas an unserer ersten Rückmeldung unklar sein sollte, schreiben Sie uns einfach noch einmal. Gern klären wir weiter über die Möglichkeiten auf.

Sollte Ihre Bank zu Unrecht Probleme wegen Ihrer Kryptowährungen oder ausgezahlten Kursgewinnen aufwerfen, treten wir für Sie ein. Den Umfang unserer Tätigkeit entscheiden Sie. Wir können die gesamte Kommunikation mit der Bank für Sie übernehmen, sodass Sie sich nicht mehr um das Problem kümmern müssen. Wir können Ihnen auch einfach nur mit wertvollen Tipps beratend zur Seite stehen und Sie kommunizieren selbst.

Gerade wenn es jedoch um den Bereich Geldwäsche und Steuerhinterziehung geht, sollten Sie eines nicht tun: Auf selbst recherchierten Halbwahrheiten basierende Kommunikation mit der Bank führen, die womöglich böse für Sie endet. Denn die Fachkenntnis zu diesen Themen liegt im Zweifel eher beim Sachbearbeiter der Bank oder der zuständigen Behörde, die sich diesem Gebiet beruflich widmen.