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Erfahrungen mit dem Finanzamt bei Bitcoin und anderen Krypto Coins

Auf unserer Seite können Sie sich bereits umfangreiche und kostenlose Informationen zum Thema Finanzamt, Bitcoin und Kryptowährungen im Allgemeinen einholen. Allerdings möchten wir in diesem Beitrag nun explizit unsere Erfahrungen mit dem Finanzamt bei Bitcoin und anderen Kryptos sowie die Erfahrungsberichte anderer teilen.

So können Sie durch unsere Erfahrungen direkt profitieren und Ihre eigene Situation hinsichtlich Ihrer Bitcoins und dem anstehenden Schriftwechsel mit dem Finanzamt besser einschätzen. Denn wie bereits auf unseren Seiten zu anderen Themen in Verbindung mit dem Finanzamt beschrieben, findet dort derzeit ein rasanter Wissensaufbau statt. Die Zeiten, in denen Finanzämter nur Fragezeichen über sich schweben hatten, wenn sie die Worte Bitcoin oder Ethereum lasen, sind vorbei. 

Worauf kommt es an? Erfahrungen aus unserer Beratungspraxis mit dem Finanzamt bei Bitcoin

In erster Linie zählt die Rechtslage hinsichtlich der Besteuerung Ihrer Kryptowährungen. Zu den rechtlichen Themen haben wir bereits eigene Beitragsseiten erstellt, auf denen Sie eine erste Recherche durchführen können.

Neben der steuerrechtlichen Betrachtung ist allerdings wichtig, inwieweit dem Finanzamt zu Ihrer Person bereits Daten vorliegen und wie die bisherigen Erfahrungen des Finanzamts mit Ihnen verlaufen sind, und zwar völlig unabhängig von Bitcoin oder anderen Kryptowährungen.

Sie haben richtig gelesen: Es geht nicht nur um Ihre Erfahrungen, sondern die Erfahrungen des Finanzamts mit Ihnen aus vorherigen Steuererklärungen oder Angelegenheiten. Wir wissen aus unserer Beratungspraxis und der Bearbeitung zahlreicher Fälle zum Thema Bitcoin und Steuererklärung, dass Steuerpflichtige einen gewissen „Ruf“ beim jeweiligen Finanzbeamten genießen – oder eben auch nicht genießen. 

Hat das Finanzamt mit Ihnen bisher gute oder schlechte Erfahrungen gemacht, auch abseits von Bitcoin und Co.?

Nehmen wir einmal an, dass Sie über Ihre Gehaltsabrechnung bisher „brav“ Ihre Steuern gezahlt haben und ansonsten unauffällig für das Finanzamt waren. Möglicherweise haben Sie auch noch nie eine Steuererklärung gemacht. Denn ganz grundsätzlich besteht hierzu auch keine Pflicht; es gibt hiervon natürlich zahlreiche Ausnahmen.

Aufgrund Ihres Einstiegs in den Handel mit Kryptos reichen Sie plötzlich eine entsprechende Anlage SO ein, in der Sie mitunter hohe Gewinnsummen ausweisen – durch Trading mit Bitcoin und anderen Kryptowährungen. Hier wird das Finanzamt vermutlich nachfragen und weitere Details zur Anlage SO anfordern. Da Sie bisher allerdings nicht negativ aufgefallen sind, dürfte die Prüfung durch das Finanzamt unaufgeregt vorgenommen werden. Ihre Erfahrung mit dem Finanzamt bei Bitcoin oder anderen Coins dürfte dann nicht sonderlich negativ geprägt sein.

Anders aber, wenn Sie bereits in der Vergangenheit negativ beim Finanzamt aufgefallen sind. Zu denken ist hier an Fristversäumnisse, Falschangaben und unschöne Auseinandersetzungen mit der oder dem jeweiligen SachbearbeiterIn des Finanzamts. In einem solchen Fall hat das Finanzamt schlechte Erfahrungen mit Ihnen gemacht und wird vermutlich Ihre Anlage SO genauer unter die Lupe nehmen. 

Ihre Einkommens- und Vermögenssituation ist wichtig!

Selbstverständlich schaut sich das Finanzamt auch den „Gesamthintergrund“ einer steuerpflichtigen Person an. Dies bedeutet, dass beispielsweise seitens des Finanzamt eine grundsätzliche Plausibilitätsbetrachtung stattfinden kann: hatte die steuerpflichtige Person überhaupt ein Einkommen, welches erklärt, dass viel Geld in Bitcoin und andere Kryptowährungen investiert werden konnte? 

Gibt es ein Vermögen, welches bereits anständig versteuert worden ist, sodass eine Investition in dieser oder jener Höhe erklärbar ist oder war?

Wer beispielsweise jahrelang kein Einkommen bezogen hat und keine bereits versteuerten „sauberen“ Vermögenswerte aufweist, dürfte etwas verdächtig daherkommen. Denn woher soll dann das Geld für einen ursprünglichen Bitcoin-Kauf gekommen sein?

Wie „bereinigt“ man einen schlechten Ruf beim Finanzamt?

Das ist eine schwierige Frage. Schlechte Erfahrungen des Finanzamts mit einer steuerpflichtigen Person werden durch Bitcoin und Kryptowährungen sicher nicht verbessert, sondern ganz das Gegenteil dürfte der Fall sein: Kryptowährungen erscheinen vielen Finanzbeamten noch immer etwas zwielichtig.

Falls Sie bereits einen negativen Eindruck beim Finanzamt hinterlassen haben sollten, empfiehlt es sich, die weiteren Steuererklärungen mit einem spezialisierten Rechtsanwalt oder einem Steuerberater zu erstellen. So signalisieren Sie, dass Sie zumindest in Zukunft „die Sache ernst nehmen“. Ein höflicher, professioneller Umgang Ihres Rechtsanwalts mit dem für Sie zuständigen Finanzbeamten kann Wunder wirken.

So kann man zwar die Vergangenheit nicht „bereinigen“, aber immerhin werden die zukünftigen Erfahrungen des Finanzamts mit Ihnen in geordnete Bahnen gelenkt. Probleme mit dem Finanzamt sind dann für Sie als betroffene Person hoffentlich Geschichte.

Was haben wir mit Bitcoin und Steuererklärungen unserer Mandanten erlebt?

Bisher haben wir ausschließlich positive Erfahrungen mit dem Finanzamt bei Bitcoin und anderen Kryptowährungen machen dürfen. Wichtig hierbei war jedoch stets, dass wir die jeweilige Vermögenssituation unserer Mandantschaft geprüft und ordnungsgemäß in der Anlage SO dargestellt haben.

Etwaige Nachfragen des Finanzamts zu den Bitcoins und anderen Kryptowährungen haben wir rechtskonform beantwortet und entsprechende Nachweise eingereicht. So konnte das Finanzamt in jedem Fall, den wir bearbeitet haben, lückenlos die Tradinghistorie unserer Mandantinnen und Mandanten nachvollziehen. Besonders lohnenswert ist dabei auch unsere sorgsame, strukturierte und übersichtliche Aufbereitung der Transaktionsdaten unserer Mandantinnen und Mandanten.

Alle realisierten Gewinne wurden gemäß geltender Rechtslage versteuert – sollte jedoch die Haltedauer von über einem Jahr eingehalten worden sein, gab es natürlich keine Steuerlast bezüglich der jeweiligen steuerfreien Coins unserer Mandantschaft.

Welche Erfahrungen haben andere mit dem Finanzamt bei Bitcoin und der Anlage SO gemacht?

Wir schildern gern, was uns durch Zuschriften und aus Gesprächen zugetragen worden ist:

„Das Finanzamt hat bei mir gar nicht nach der Anlage SO gefragt. Ich musste keine Details einreichen. Nach zwei Jahren wurde dann aber doch danach verlangt, und mir lagen keine Daten von Binance mehr vor.“

„Meine Erfahrungen mit dem Finanzamt? Haha. Die wussten 2016 nicht wirklich, was Kryptowährungen überhaupt sind. Mittlerweile fragen sie bei mir aber wegen Staking nach. Da tut sich also was. Aber man kann mit den Leuten da reden. Wird wohl abhängig vom jeweiligen Finanzamt sein.“

Auch in einschlägigen Internetforen zu Bitcoin und anderen Kryptowährungen tauschen sich Menschen darüber aus, welche Erfahrungen sie mit dem Finanzamt gesammelt haben. Wir schauen uns regelmäßig die jeweiligen Threads in den Foren an und stellen fest, dass vielfach mangels professionell erstellter Steuererklärung durch den Steuerpflichtigen Probleme mit den Finanzämtern aufgetreten sind.

In einem Forum wird beispielsweise dies geschildert:

„Ich habe 2018, 2019 und 2020 nur Krypto gegen Krypto getauscht, dachte dass dadurch kein Gewinn realisiert wird. Falsch gedacht, Leute. Mir wird hier quasi Steuerhinterziehung vorgeworfen, obwohl ich nie gegen Euro ausgecasht hatte. Was für ein Film. Nun habe ich einen Steuerberater und einen Rechtsanwalt, um das noch irgendwie retten zu können.“

Gerade in den letzten zwei Jahren werden Steuerpflichtige, die mit dem Handel von Kryptowährungen zu tun haben, erstmal mit eindringlichen Fragen durch die Finanzämter konfrontiert. Diese Fragen überfordern viele Investoren. Wir können Sie aufgrund der zuvor dargestellten Punkte nur dazu anhalten, sich professionelle Unterstützung bei der Beantwortung dieser Fragen und der damit zusammenhängenden Steuererklärung zu suchen. (Unwissentlich) falsche Angaben können dazu führen, dass diese später nur schwer glaubhaft rückgängig gemacht werden können.

Fragen und Antworten zu Erfahrungen mit Finanzamt bei Bitcoin

Wenn Sie sich vom Finanzamt ungerecht behandelt fühlen und nun besorgt sind, wie auf höhere Gewinne mit Bitcoin und anderen Kryptowährungen dort reagiert wird, können wir Ihnen helfen.

 

Wir stellen sicher, dass das Finanzamt Ihre Anlage SO rechtskonform bearbeitet und keine Vorbehalte gegen Sie hinsichtlich des Endergebnisses einfließen lässt. 

Nicht sehr viel. Es kommt beim Finanzamt, der Steuererklärung und insbesondere der Anlage SO bezüglich Bitcoin und anderen Kryptowährungen auf den jeweiligen Einzelfall an. 

 

Das bedeutet, dass jemand diese, ein anderer jene Erfahrungen mit dem Finanzamt gesammelt haben mag - für Ihren konkreten Einzelfall ist dies aber nicht relevant. Wichtig ist, dass Sie rechtssicher vorgehen und sich gegebenenfalls professionelle Unterstützung einholen. 

Ihre Anlage SO und die Trading-Daten werden in solch einem Fall vermutlich intensiv geprüft werden. Das muss aber nicht bedeuten, dass "etwas schiefgeht".

 

Achten Sie jedoch darauf, dass nicht erneut negative Erfahrungen seitens des Finanzamts mit Ihnen gesammelt werden. Sprich: erstellen Sie die Steuererklärung einwandfrei, insbesondere die Anlage SO bezüglich Bitcoin und anderen Kryptowährungen.