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Straftaten durch den Besitz von Bitcoin? Diese Fälle sollten Sie kennen

Als erfahrene Rechtsanwälte für Bitcoin, andere Kryptowährungen und Blockchain beraten wir MandantInnen häufig auch zu der Frage nach der Verwirklichung von Straftaten durch den Besitz von Bitcoin oder anderen Kryptowährungen.

Aufgrund vieler Vorurteile gegenüber Kryptowährungen sei jedoch direkt zu Beginn klargestellt: Ohne weitere strafrechtlich relevante Umstände ist der Besitz von Bitcoin und anderen Kryptowährungen nicht strafbar! Dennoch halten sich Gerüchte hartnäckig, Besitzer von Kryptowährungen hätten es mit kriminellen Vorgängen zu tun.

Wir räumen hier mit diesem Vorurteil auf und stellen als erfahrene Kanzlei mit Schwerpunkt Blockchain wichtige Informationen für Sie kostenlos bereit. Als Besitzer von Kryptowährungen erhalten Sie dadurch Kenntnis von einigen Straftaten, die unter Umständen durch den Besitz von Bitcoin verwirklicht werden können.

Denn das deutsche Strafrecht sieht durchaus einige relevante Straftatbestände vor. Wir möchten Sie vor unachtsamem Verhalten bewahren!

Straftaten durch den Besitz von Bitcoin im Rahmen organisierter Kriminalität

Insbesondere die Kryptowährung Bitcoin wird in Verbindung mit organisierter Kriminalität gebracht. Dies liegt an der Unterstellung, Kriminelle würden große Geldmengen per Bitcoin transferieren, weil es so nicht zu verfolgen sei. Belege dafür, dass dies regelmäßig in großem Umfang geschieht, gibt es nicht. Organisierte Kriminalität tritt jedoch in Zusammenhang mit Kryptowährungen auch in anderer Form auf. Auch darauf weisen wir im Folgenden kurz hin.

Bitcoin für verdeckte Zahlungen durch Kriminelle

Dass der Transfer von Bitcoin weitestgehend verdeckt erfolgen kann ist teilweise richtig. Das liegt daran, dass solche Transaktionen durch die kryptographische Verschlüsselung von außen nicht ohne Weiteres einsehbar sind. Es findet auch keine Transaktion zwischen Personen statt, sondern zwischen anonymen Wallets. Auch ein Treffen von Personen und Bankkonten sind entbehrlich.

Schon jetzt zeigt, dass dieser verdeckte Transfer kein Thema von Bitcoin ausschließlich ist. Er betrifft alle Kryptowährungen. Diese Art des Transfers ist eine Eigenschaft von Kryptowährungen, die zunächst einmal sehr viele Vorteile hat. Vorausgesetzt ist die Nutzung zu legitimen Zwecken. Der Missbrauch dieser Eigenschaften im Wege organisierte Kriminalität heißt nicht zugleich, dass die Blockchain Technologie per se besonders geeignet dafür ist. Kriminalität hat sich auch in unzähligen anderen Bereichen seine Wege gebahnt, etwa der Fälschung von Bargeld.

Es ist außerdem zu berücksichtigen, dass der Geldtransfer per Kryptowährung für Kriminelle auch Nachteile hat. Kryptowährungen unterliegen bis heute erheblichen Kursschwankungen. Dies wird bei der Umwandlung der Coins in reales Geld relevant. Es bestehen derzeit nämlich nur sehr wenige Möglichkeiten, um direkt mit Kryptowährungen zu zahlen.

Derzeit müssen also transferierte Kryptowährungen am Ende irgendwann auch wieder zu „echtem Geld“ und damit einsehbar gemacht werden muss. Hier knüpfen Strafverfolgungsbehörden an.

Unseriöse Börsen, Handelsplätze und Dienstleister

Eine weitere Form organisierter Kriminalität zeigt sich durch unseriöse Börsen, Handelsplätze und Dienstleister. Alle Varianten haben hier den gleichen Ansatz: Die Kriminellen schaffen seriös anmutende Plattformen. Dort verschaffen Privatbesitzer von Kryptowährungen ihnen aus gutem Glauben den Besitz der Coins und vertrauen auf eine zuverlässige Verwahrung.

Beispielsweise entstehen zahlreiche neue Börsen, die den Erwerb von Kryptowährungen und die Verwahrung der erworbenen Coins ihrer „Kunden“ anbieten. Wiederholt verschwanden dann Anbieter nach dem Sammeln genügender Kunden mit deren Coins spurlos vom Markt und die Kunden verloren den Zugriff auf ihre Kryptowährungen (siehe Online Trading Betrugsmasche).

Straftaten durch Besitz von Bitcoin als Privatperson

Es sollten sich jedoch auch Nichtkriminelle bewusst sein, dass auch als normale Privatperson Straftaten durch den Besitz von Bitcoin verwirklicht werden können. Hierfür benötigt es bestimmte begleitende Umstände mit strafrechtlicher Relevanz.

Im Rahmen unserer Beratung bitten uns Privatpersonen häufig um Aufklärung darüber, ob durch Ihre Handlung oder ihr Unterlassen Straftatbestände verwirklicht wurden. Dabei gehen die betroffenen Personen bereits den wichtigsten Schritt: Sie verschaffen sich mit unserer Kanzlei Unterstützung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt für Kryptowährungen und verlassen sich nicht auf bloße Eigenrecherche im Internet! Denn eine fehlerhafte und unvollständige Eigenrecherche kann Sie im Zweifel vor der Staatsanwaltschaft, der Polizei oder anderen Behörden in Schwierigkeiten bringen.

Wie kann Bitcoin strafrechtlich relevant werden?

Auch wenn es dazu einiger Begleitumstände braucht: Besitzer von Bitcoin können sich unter Umständen strafbar machen! Je nach Art der konkreten Begleitumstände kommen zahlreiche Straftaten in Betracht, die durch den Besitz oder die Verwendung von Bitcoin und anderen Kryptowährungen begangen werden können. Im Folgenden verschaffen wir Ihnen einen kurzen Überblick über die häufigsten Fälle aus unserer Beratung:

Diebstahl weil Coins jemand anderem gehören

Auch Bitcoin und andere Kryptowährungen kann ein Dieb den Eigentümern und Besitzern stehlen. Es versteht sich von selbst, dass Straftaten durch den Besitz von Bitcoin nicht dadurch begangen werden, dass Ihnen der Besitz an Ihren Coins gegen Ihren Willen entzogen wird.

In die andere Richtung kann jedoch der Besitz gestohlener Kryptowährungen strafrechtlich relevant sein. Dies hat nicht nur zivilrechtliche Folgen wie etwa die Rückforderung durch den berechtigten Eigentümer. Je nachdem, von welchen Umständen Sie Kenntnis hatten, kann auch die Verwirklichung eines Diebstahls oder einer Beihilfe zum Diebstahl vorliegen.

Haben Sie Bitcoin oder andere Kryptowährungen selbst von jemandem entwendet, liegt die Frage nach der Strafbarkeit auf der Hand. Was aber, wenn Ihnen gestohlene Coins übertragen wurden? Ein erfahrener Rechtsanwalt für Kryptowährungen prüft für Sie, anhand welcher Umstände Sie dies möglicherweise hätten erkennen müssen. In dieser Situation braucht es unbedingt einen Rechtsanwalt mit sehr guten Kenntnissen über Kryptowährungen und viel Praxiserfahrung im Umgang mit ihnen!

Anders wird der Anwalt nicht einzuschätzen wissen, welche Skepsis von Ihnen bei Entgegennahme der Coins erwartet werden konnte. Denn der Transfer von Kryptowährungen unterliegt vielen technischen Abläufen. Er ist unter keinem Gesichtspunkt zu vergleichen mit der Zahlung mit Geld oder der Übergabe von üblichen Gegenständen.

Steuerhinterziehung weil Gewinne beim Finanzamt nicht angegeben

MandantInnen fragen außerdem sehr häufig nach der steuerlichen Behandlung ihrer Coins. Viele unserer MandantInnen erwerben Bitcoin und andere Kryptowährungen als Investment speziell zur Vermögensmehrung. Sie möchten dann irgendwann wissen, ob sie auf erzielte Kursgewinne Steuern zahlen müssen und wie sich diese berechnen.

Es häufen sich zudem die Fälle, in denen MandantInnen vor sehr langer Zeit Coins erwarben oder erhielten (meist Bitcoin, da es die älteste Kryptowährung ist). Diese haben Sie wegen des geringen Wertes über lange Zeit vergessen und erinnerten sich erst aufgrund der entstandenen medialen Präsenz von Bitcoin wieder an ihre Coins. Diese haben durch die Kursentwicklung nun oft einen erheblichen Wert. Auch hier besteht oft Sorge um steuerrechtliche Themen.

Welche Konstellation man auch heranziehen mag. Im Zusammenhang mit Steuern können Straftaten durch den Besitz von Bitcoin oder anderen Kryptowährungen dadurch entstehen, dass fällige Steuern nicht entrichtet werden. Dies kann unter Umständen den Straftatbestand der Steuerhinterziehung durch Bitcoin und Kryptowährungen verwirklichen.

Noch immer hält sich der Glaube hartnäckig, dass auf Kursgewinne durch Kryptowährungen keine Steuern zu zahlen seien. Dabei sollten insbesondere Investoren in Kryptowährungen die steuerlichen Besonderheiten kennen.

Unsere kostenlose Ersteinschätzung

Auch Ihr Rechtproblem zu Steuern auf Kryptowährungen können Sie uns gern per E-Mail erläutern. Sie erhalten von uns als Antwort eine kostenlose Ersteinschätzung. Ohne Kostenrisiko erhalten Sie so eine erste Meinung eines erfahrenen Rechtsanwalts für Kryptowährungen und Blockchain. Auf Wunsch teilen wir Ihnen auch direkt die Kosten einer möglichen Beauftragung mit. Sie entscheiden dann das weitere Vorgehen!

Schwarzarbeit weil Arbeitslohn beim Finanzamt nicht angegeben

Das Thema Schwarzarbeit ist eigentlich als Unterfall der Steuerhinterziehung zu bewerten. Sie stellt zwar keinen eigenen Straftatbestand dar. Mit Kryptowährungen bezahlte Schwarzarbeit begegnet uns jedoch wiederholt im Rahmen unserer Tätigkeit als erfahrene Rechtsanwälte mit Schwerpunkt Blockchain.

Die betroffenen MandantInnen haben hier in der Regel als Gegenleistung für erbrachte Arbeiten Bitcoin oder andere Kryptowährungen entgegengenommen. Diese meldeten sie dem Finanzamt jedoch nicht als Einkommen.

Sie fürchten dann nach einiger Zeit, dass in dieser Konstellation Straftaten durch den Besitz von Bitcoin oder anderen Kryptowährungen verwirklicht wurden. Die relevanteste Straftat könnte auch hier die Steuerhinterziehung sein.

Als schwerpunktmäßig auf Kryptowährungen ausgerichtete Kanzlei prüfen wir solche Fälle gleich unter mehreren rechtlichen Gesichtspunkten, von denen hier einige nur beispielhaft genannt werden:

  • Es ist zu prüfen, ob Kryptowährungen überhaupt einen tauglichen Arbeitslohn darstellen

  • Auch wird betrachtet, ob überhaupt eine steuerpflichtige Arbeitsleistung erbracht wurde

  • Ferner wird auch geprüft, ob die gegebenenfalls entstandene Kursgewinne der erhaltenen Kryptowährungen steuerpflichtig sind. Dabei sind beispielsweise die Spekulationsfrist und Steuerfreibeträge des MandantInnen zu beachten


Auch in diesem Fall sollte dringend der Rat von einer mit Kryptowährungen erfahrenen Kanzlei herangezogen werden. Es ist kein guter Rat „auf gut Glück“ darauf zu hoffen, dass das Vorgehen schon nicht auffallen wird.

Die Finanzämter und Strafverfolgungsbehörden bauten Ihre Kenntnis zum Thema Kryptowährungen in den letzten Jahren massiv aus. Angesichts dessen können wir unseren MandantInnen keinesfalls empfehlen davon auszugehen, dass ihr Fehlverhalten dort aufgrund fehlenden Fachwissens unentdeckt bleibt!

Wichtige Punkte zu Straftaten zusammengefasst

Zusammenfassend können Sie sich folgende einfache Fragen stellen, um selbst eine erste Idee davon zu bekommen, ob der Besitz Ihrer Kryptowährungen strafbar sein könnte:

  1. Stammen meine Bitcoins von einem seriösen Handelsplatz?

  2. Habe ich meine Bitcoins als Gegenleistung für eine Tätigkeit erhalten?

  3. Sind meine Kursgewinne in meiner Steuererklärung vollständig aufgenommen worden?


Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese kurze Auflistung keinesfalls die Beratung durch einen mit Kryptowährungen erfahrenen Rechtsanwalt ersetzt! Sie kann Ihnen nur Hilfestellung dabei leisten einzuschätzen, ob Sie ein mögliches Fehlverhalten ihrerseits in Betracht ziehen müssten.

Erfahrener Rechtsanwalt prüft, ob Straftaten durch Besitz von Bitcoin vorliegen

Als erfahrene Kanzlei für Kryptowährungen profitieren wir in unserer Arbeit von jahrelanger Erfahrung im Umgang mit Kryptowährungen, Börsen und Dienstleistern. Wir schöpfen unsere Erfahrung zudem aus zahlreichen Beratungen unserer MandantInnen zu Blockchain Themen.

Hinsichtlich der organisierten Kriminalität im Krypto-Sektor ist uns beispielsweise bekannt, dass hier internationale Netzwerke Krimineller tätig sind. Diese gehen nach immer gleichen Mustern in zeitlichen Abständen vor. Durch diese umfangreiche Erfahrung sind wir in der Lage, für Sie eine fundierte Risikoeinschätzung vornehmen.

Da es beim Thema Kryptowährungen nicht selten um erhebliche Geldbeträge geht, sind entstehende Beratungskosten dabei gut investiertes Geld. Auf einer gesonderten Seite stellen wir nützliche Hinweise zu den Kosten für einen Rechtsanwalt für Kryptowährungen für Sie zusammen.

Sofern es um eine strafrechtliche Relevanz im Zusammenhang mit Ihren Kryptowährungen geht, sparen Sie sich durch eine frühzeitige Beratung einer schwerpunktmäßig auf Kryptowährungen ausgerichteten Kanzlei möglicherweise viel Ärger und rechtliche Konsequenzen. Dies gilt insbesondere aber nicht nur im Bereich der Steuern. Wir geben gern eine kostenlose Einschätzung zu Ihrer Situation ab und übernehmen auf Ihren Wunsch auch die Korrespondenz mit dem Finanzamt.

Unser Leistungsspektrum im Bereich Kryptowährungen und Blockchain umfasst beispielsweise die Beratung zu folgenden stark nachgefragten Themen:

  • Kryptobörse zahlt nicht aus
  • Steuerrechtliche Probleme mit Bitcoin und Kryptowährungen
  • Anwaltliche Korrespondenz mit dem Finanzamt (Nachweise)
  • Schriftwechsel mit Ihrer Bank, die womöglich wegen Bitcoin und Kryptowährungen unsicher ist
  • Airdrops, Hardforks
  • NFTs
  • Unberechtigter Zugriff oder kein Zugriff auf Ihre Wallet
  • Private Key verloren/vergessen/unvollständig


Schildern Sie uns per E-Mail gern Ihr Rechtsproblem und erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung eines erfahrenen Rechtsanwalts für Kryptowährungen und Blockchain.