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Kryptowährungen, NFT & Blockchain

Kosten für einen Rechtsanwalt für NFT und Kryptowährungen

Die Kosten für einen Rechtsanwalt für Kryptowährungen sind für MandantInnen im Problemfall bedeutend bei der Entscheidung des weiteren Vorgehens. Nicht selten entscheiden die Kosten darüber, ob ein Anwalt beauftragt wird.

Geht es um die Geltendmachung von Ansprüchen, fließen die Kosten der Anwaltstätigkeit in die Kosten-Nutzen-Abwägung ein. Diese Abwägung alleine ist jedoch bereits herausfordernd. Sie setzt voraus, dass Sie verstehen in welcher Situation Sie sich gerade juristisch befinden. Ferner müssen Sie wissen, wie Rechtsanwälte bezahlt werden.

Ein weiterer großer Vorteil ist zu wissen, wann Sie eigene Anwaltskosten von der Gegenseite erstattet bekommen. Rechtsschutzversicherte MandantInnen haben wegen der Kosten für einen Anwalt in vielen Fällen weniger Sorgen.

Kosten beeinflussen die Entscheidung über Mandatierung eines Anwalts

Einen ersten Hinweis auf die Kostenhöhe können Ihnen zwar Gebührenrechner im Internet bieten. Doch Personen ohne anwaltsrechtliche Vorkenntnis werden meist nicht wissen, welche Informationen in den Rechner einzutragen sind. Zum anderen sind die Gebührenrechner vor allem zur Kalkulation von Prozesskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gedacht. Es gibt jedoch auch andere Vergütungsmodelle (siehe unten).

Schon zur Einschätzung der Kostenfrage wird daher in der Regel die Beratung durch einen Anwalt ratsam sein. Die zu erwartenden Kosten wird ein Anwalt Ihnen in aller Regel kostenlos mitteilen. Daraus ergibt sich, dass Sie bei der oben beschriebenen Kosten-Nutzen-Abwägung in folgender Reihenfolge vorgehen sollten:

  1. Benötige ich in meiner Angelegenheit anwaltliche Unterstützung?
  2. Welcher Anwalt ist für mein Anliegen der richtige?
  3. Was kostet mich der ausgewählte Anwalt? (ggfs. dort anfragen)


Das Vorgehen nach diesem Schema hat einen entscheidenden Vorteil. Sie sehen nicht voreilig von einer Mandatierung ab, weil Sie irrig von zu hohen Kosten ausgehen. Denn eines muss ebenfalls Teil Ihrer Abwägung sein: Nicht erteilter Rechtsrat kann viel teurer sein als es ein Anwalt gewesen wäre!

Dieser Beitrag widmet sich der Frage nach den Kosten für einen Rechtsanwalt für Kryptowährungen (3.).

Die Frage nach dem richtigen Anwalt (2.) ist natürlich ebenso entscheidend. Wir behandeln Sie auf einer eigenen Seite. Wie Sie einen Rechtsanwalt für Bitcoin, Kryptowährungen und Blockchain finden, haben wir für Sie unter vorstehendem Link beschrieben. Es gibt bei der Suche nach einem Anwalt auf diesen sehr neuen Rechtsgebieten einiges zu beachten!

Fragen Sie nach den Kosten für einen Rechtsanwalt für Kryptowährungen

Besitzt ihr ausgewählter Anwalt ein Sekretariat, erhalten Sie häufig bereits dort eine erste Auskunft zur Kostenfrage.

Sollte das Sekretariat auf den Rechtsanwalt verweisen, sprechen Sie das Kostenthema einfach offen und freundlich zu Beginn des Gesprächs an. So wissen Sie von Anfang an, ob eine Beratung für Sie in Betracht kommt.

Die Frage nach den Kosten wird erwartet und darf offen gestellt werden. Sie muss Ihnen keinesfalls unangenehm sein!

Die Kostenfrage können Sie beim Anwalt auch besonders gut im Rahmen einer sogenannten Ersteinschätzung stellen. Die Ersteinschätzung darf der Rechtsanwalt Ihnen mittlerweile kostenfrei anbieten. Sie haben darauf jedoch keinen Anspruch.

Viele MandantInnen bevorzugen mittlerweile die Ersteinschätzung per E-Mail. Dies dürfte damit zu tun haben, dass die Beauftragung eines Rechtsanwalts für viele immer noch eine Hürde darstellt, die sich schriftlich leichter nehmen lässt.

Dafür haben wir Verständnis und haben uns mit unserer kostenlosen Ersteinschätzung darauf eingestellt:

Unsere kostenfreie Ersteinschätzung

Schildern Sie uns gern unverbindlich per E-Mail Ihr Rechtsproblem mit Bitcoin oder anderen Kryptowährungen. Wir melden uns mit einer kostenlosen Ersteinschätzung zurück. Sie haben dadurch den Vorteil, ohne Kostenrisiko eine Rückmeldung eines Rechtsanwalts für Kryptowährungen und Blockchain zu erhalten. So erfahren Sie, ob Ihr Anliegen aus unserer Sicht Aussicht auf Erfolg haben könnte. Wenn sie möchten, teilen wir Ihnen proaktiv die Kosten einer möglichen Beauftragung mit. Sie entscheiden dann das weitere Vorgehen!

Vergütungsmodelle

Das anwaltliche Kostenrecht ist ausgesprochen umfangreich. Es hat eine komplizierte Systematik und unterscheidet nach zahlreichen Situationen anwaltlicher Tätigkeit. Deshalb kann hier nur in einem kurzen unvollständigen Überblick dargestellt werden, welche Vergütungsmodelle Sie kennen und unterscheiden sollten. Aber schon dadurch können Sie die Kosten für einen Rechtsanwalt für Kryptowährungen besser einordnen.

In der alltäglichen anwaltlichen Arbeit im Bereich Bitcoin und Kryptowährungen ist dabei insbesondere zwischen zwei Vergütungsvarianten zu differenzieren: Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und Abrechnung nach Vergütungsvereinbarung.

Abrechnung nach RVG

Grundsätzlich – soweit Sie und Ihr Anwalt nichts anderes vereinbaren – bestimmt sich die Höhe der Anwaltsvergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Im RVG finden sich Vorschriften zur Abrechnung durch den Anwalt, Definitionen der anwaltlichen Tätigkeiten und eine Auflistung aller Gebührenposten im Vergütungsverzeichnis.

Das RVG legt also für jede konkrete anwaltliche Tätigkeit eine Gebühr bzw. eine Gebührenspanne fest, die der Anwalt von Ihnen erheben darf. Die Gebührenspannen richten sich meist nach der Komplexität Ihres Anliegens.

Den Themen Bitcoin, Kryptowährungen und Blockchain werden beispielsweise aufgrund der zahlreichen technischen Einzelheiten und der geringen Anzahl an hiermit erfahrenen Rechtsanwälten eine hohe Komplexität unterstellt. Die Kosten für einen Rechtsanwalt für Kryptowährungen sind nach den Regelungen des RVG tendenziell also etwas höher.

Die Höhe der einzelnen Gebühren richtet sich zumeist nach dem sogenannten Gegenstandswert (umgangssprachlich auch Streitwert). Grob gesagt bezeichnet der Gegenstandswert den Wert, um den es in der Angelegenheit geht. Geht es beispielsweise um unterschlagene Bitcoins im Wert von 8.341 EUR, beläuft sich der Gegenstandswert auf eben diese 8.341 EUR. Je höher der Gegenstandswert, desto höher die Anwaltsgebühren.

Abrechnung nach Vergütungsvereinbarung

Von den im RVG festgelegten Gebühren kann Ihr Anwalt nach oben nur abweichen, wenn Sie mit ihm eine Vergütungsvereinbarung geschlossen haben, sich also mit Ihrem Anwalt über vom RVG abweichende Abrechnung geeinigt haben.

Grundsätzlich herrscht dabei zwischen Ihnen und dem Anwalt die übliche Vertragsfreiheit. Eine solche Vergütungsvereinbarung stellt sich in der Regel nämlich als eine der Vertragsklauseln in der Mandatsvereinbarung dar.

Im Rahmen von Vergütungsvereinbarungen vereinbaren Anwalt und MandantIn am häufigsten eine Abrechnung nach Zeithonorar. Der Anwalt erfasst die Zeit, die er für die Bearbeitung Ihres Anliegens benötigt hat und rechnet diese Arbeitszeit zum vereinbarten Stundensatz ab.

So ist etwa denkbar, dass Sie sich mit Ihrem Rechtsanwalt auf eine pauschale Vergütung einigen. Der Anwalt sichert seine mit Ihnen vereinbarte Leistung also zu einem Festpreis zu.

Das insbesondere aus Filmen und Serien bekannte Erfolgshonorar spielt in Deutschland derzeit eine stark untergeordnete Rolle bei der Abrechnung anwaltlicher Tätigkeit. Nach derzeitigem Rechtsstand darf es nur unter strengen Voraussetzungen vereinbart werden und tritt bei der Beratung zu Kryptowährungen wie Bitcoin faktisch nicht als Vergütungsmodell auf.

Es kann trotz Vertragsfreiheit jedoch nicht einfach alles vereinbart werden. Es bestehen einige gesetzliche Einschränkungen.

Soll der Anwalt Sie etwa in einem gerichtliche Verfahren vertreten, sieht die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) vor, dass die Vergütungsvereinbarung die gesetzlichen Gebühren nicht unterschreiten darf („Gebührenunterschreitungsverbot“ § 49b Abs. 1 BRAO).

In die andere Richtung unterfällt auch eine individuell vereinbarte Vergütung den Regeln des BGB und damit etwa dem Verbot von Rechtsgeschäften zu Wucherpreisen (§ 138 BGB).

Vorteile und Nachteile der Vergütungsmodelle

Wenn Sie sich nun fragen, welches Abrechnungsmodell für Sie vorteilhaft ist, wird es darauf keine pauschale Antwort geben können. Zunächst ist festzuhalten, dass Sie sich nicht nach Belieben für ein Modell entscheiden können. Viele Anwaltskanzleien rechnen mit ihren MandantInnen nach dem in dieser Kanzlei vorgegebenen Modell ab und lassen hierbei keine Wahlfreiheit. Sofern keine spezielle Vereinbarung getroffen wird, erfolgt die Abrechnung nach dem RVG.

Grundsätzlich ist zur Abrechnung nach RVG zu sagen, dass die dortigen Gebührensätze festgeschrieben sind. Das RVG sieht für eine definierte anwaltliche Tätigkeit einen konkreten Gebührensatz bzw. eine Gebührenspanne vor. Die konkrete Gebührenhöhe bestimmt sich nach dem Gegenstandswert. Sie zahlen dem Anwalt dann diese konkrete Gebühr, unabhängig von dem Aufwand, den der Anwalt mit der Angelegenheit hat.

Die Abrechnung nach Zeitaufwand (Vergütungsvereinbarung) hingegen berücksichtigt ausschließlich den erbrachten Zeitaufwand, den Ihr Anwalt mit der Bearbeitung Ihres Anliegens hatte. Für MandantInnen scheint dieses Vergütungsmodell meist die wirtschaftlichste Variante zu sein. Zudem herrscht gegenüber einer Abrechnung nach RVG durch eine detaillierte Aufwandsrechnung mehr Transparenz. Herausfordernd ist jedoch die Prognose des zu erwartenden Aufwands im Vorfeld der Mandatsbearbeitung.

Vereinbaren Sie mit Ihrem MandantInnen die Abrechnung nach Pauschalhonorar, dürfte der Vorteil für Sie auf der Hand liegen: Sie haben absolute Planbarkeit, ähnlich wie bei den festen Gebühren des RVG. Doch auch beim Pauschalhonorar gelten die Herausforderungen hinsichtlich der vorausgehenden Aufwandsprognose.

Hohe Praxiserfahrung verringert Kosten für einen Rechtsanwalt für Kryptowährungen!

Die Wahl des richtigen Rechtsanwalts hat maßgebliche Auswirkungen auf den Erfolg Ihres Anliegens. Dies gilt insbesondere für die sehr neuartigen Rechtsgebiete rund um Blockchain sowie Bitcoin und andere Kryptowährungen. Nicht viele Rechtsanwälte weisen die nötigen Erfahrungen auf diesem Gebiet auf.

Grund dafür ist, dass Fachkenntnis und Erfahrung in diesen Themen gleich in doppelter Hinsicht vorhanden sein müssen: Zum einen sollte der Rechtsanwalt selbstverständlich sehr erfahren in den Rechtsgebieten sein, mit denen Ihre Anliegen rund um Blockchain und Kryptowährungen in Berührung kommen. Zum anderen sollte sich diese Erfahrung jedoch mindestens genauso – wenn nicht sogar deutlich mehr – auf die zahlreichen technischen Details, Geschäftsmodelle, Umgebunden, Dienstleister und sonstige Besonderheiten vom breiten Feld der Kryptowährungen und Blockchain erstrecken.

Es sollte daher für Ihre Anliegen zwingend ein Rechtsanwalt beauftragt werden, der Rechtsprobleme im Zusammenhang mit Bitcoin und anderen Kryptowährungen als Schwerpunkt gewählt hat! Wie Sie einen solchen Anwalt finden, was Sie bei der Wahl eines solchen Rechtsanwalts zu beachten haben und was für gravierende Nachteile eine Beauftragung eines hier unerfahrenen Anwalts hat, haben wir auf auch auf unserer Seite zur richtigen Kanzlei für Kryptowährungen und Blockchain für Sie zusammengefasst.

Fachkenntnis und Erfahrung aus persönlicher Praxis vermeidet zu hohe Kosten für Rechtsanwalt für Kryptowährungen

Besondere Fachkenntnis und Erfahrung erlangt ein Rechtsanwalt auf diesen Gebieten am besten durch eigene persönliche und berufliche Erfahrungen. Ein Fachanwaltstitel im IT-Recht hilft derzeit hingegen nur bedingt. Denn der Bereich Blockchain wird vom Fachanwaltslehrgang bislang nicht oder höchsten sehr rudimentär abgedeckt.

Es ist bei der Rechtsdurchsetzung im Bereich der Kryptowährungen nahezu unverzichtbar, dass Ihr Anwalt beispielsweise persönliche konkrete Erfahrungen mit Kryptowährungen gesammelt hat. Diese Erfahrungen sammelt auf diesem Gebiet automatisch derjenige, der Kryptowährungen besitzt, mit diesen handelt, mit diesen bezahlt oder sich sonst praktisch mit ihnen auseinandersetzt.

Durch die persönliche Befassung mit Bitcoin, Ethereum, Cardano und anderen Kryptowährungen werden automatisch die Zusammenhänge der Branche und des Umfelds erlernt, die auch für die erfolgreiche Beratung von MandantInnen von herausragendem Wert sind. Ihr Anwalt erlernt so, wie Börsen und Handelsplätze funktionieren, ist über die von ihm erworbenen Kryptowährungen samt ihrer Besonderheiten selbst informiert, setzt sich mit verschiedenen Wallets auseinander oder klärt Fragen im Zusammenhang mit der Steuererklärung.

Dadurch kann er Ihnen das bieten, was im Bereich Kryptowährungen nur die wenigsten bieten können: Ihr Anwalt versteht durch persönliche Erfahrung, wovon sie sprechen!

In einem etwas detaillierteren Gespräch mit Ihrem Rechtsanwalt über Ihre Rechtsprobleme mit Bitcoin oder anderen Kryptowährungen erhalten Sie sehr schnell einen Eindruck davon, wie tief dessen Fachkenntnis zu diesen Themen reicht.

Effizientere und schnellere Bearbeitung Ihres Mandats

Sofern Sie einen erfahrenen Anwalt für Ihre Rechtsprobleme gefunden haben, wirkt sich dies nicht nur positiv auf dessen Arbeitsqualität aus. Die Wahl eines Rechtsanwalts mit Fachkenntnissen zu Kryptowährungen und Blockchain kann unmittelbare Auswirkungen auf die Anwaltskosten haben.

Wenn Sie von Ihrem Anwalt eine außergerichtliche Beratung zu einem Problem wünschen, werden sie mit diesem üblicherweise ein Zeithonorar vereinbaren. In diesem Moment können sie direkt von dessen Erfahrung profitieren. Denn ein Anwalt der durch Ihr Mandat beispielsweise erstmalig mit dem Thema Bitcoin in Berührung kommt, müsste sich erst umfangreich in das Thema Kryptowährungen einarbeiten, um überhaupt nachvollziehen zu können, wo Ihr Problem liegt.

Zur Arbeit eines Anwalts gehört es jedoch ebenso, mögliche weitere zukünftige Risiken abzuwägen. An dieser Stelle stößt ein auf diesem Gebiet unerfahrener Rechtsanwalt an seine Grenzen. Denn mangels Fachkenntnis und Erfahrung kann dieser nicht antizipieren, zu was für Situationen es noch kommen könnte. Es wäre hier eine weitere umfangreiche Befassung mit den nicht-rechtlichen Themen erforderlich, bevor der Anwalt überhaupt rechtlich tätig werden kann!

Bei einer Vereinbarung eines Zeithonorars zahlen Sie jede Minute, die sich ein unerfahrener Rechtsanwalt in die Materie einarbeitet. Diese Zeitaufwände würden bei einem mit Kryptowährungen und Blockchain sehr erfahrenen Anwalt nicht entstehen. Denn dieser ist bestenfalls persönlich mit den Themen befasst, hat aber auch schon zahlreiche Mandate mit ähnlichen Problemen wie Ihrem bearbeitet.

Er kann dadurch Ihr Anliegen schneller erfassen, besser einordnen und zielgerichteter und effizienter agieren. Das senkt Ihre Kosten für einen Rechtsanwalt für Kryptowährungen.