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und Wirtschaftsrecht
Kryptowährungen, NFT & Blockchain

Zahlung mit Kryptowährungen in Verträgen rechtssicher regeln

Vertragsschlüsse sind ein so altes Instrument wie das Recht selbst. Kryptowährungen hingegen sind erst in den letzten Jahren in das Bewusstsein der Menschen gerückt. Kann man die vielen verschiedenen Anwendungsfälle von Kryptowährungen in Verträgen überhaupt rechtssicher abbilden? Diese Frage stellt sich insbesondere beim immer stärkeren Bedarf nach der Zahlung mit Kryptowährungen.

Als erfahrene Rechtsanwälte mit Schwerpunkt Kryptowährungen sagen wir ganz klar: Ja, das lässt sich rechtssicher regeln!

Bei Kryptowährungen und der Blockchain-Technologie handelt es sich um sehr neuartige technische Felder. Es gibt jedoch schon zahlreiche belege dafür, dass Verträge auch in diesen Bereichen Rechtssicherheit bieten können. Wenn Sie richtig erstellt sind!

In unserer Beratungspraxis prüfen wir für unsere MandantInnen regelmäßig Verträge, in denen Bitcoin und andere Kryptowährungen eine Rolle spielen. Die Vertragsgegenstände können dabei sehr verschieden sein. Denn im deutschen Zivilrecht gewährt die Vertragsfreiheit den Vertragsparteien das Recht, den Vertragsinhalt grundsätzlich selbst bestimmen zu können.

Oder anders gesagt: Die Parteien können vereinbaren was sie wollen. Dies gilt jedoch nicht völlig uneingeschränkt. Der rechtliche Rahmen, in dem sich der Vertrag befinden muss, geben das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) oder speziellere Gesetze vor.

Um die rechtlichen Rahmen im Bereich Kryptowährungen einzuhalten, beraten wir Sie als erfahrene Kanzlei auf diesem Gebiet gern bei der Vertragsgestaltung. Auch erstellen wir auf Ihren Wunsch gern das Vertragswerks für Sie. Wir haben Erfahrung in zahlreichen Sachverhalten, in denen Kryptowährungen und Verträge zusammenfließen. Wir stellen dies für Sie auf rechtlich sichere Beine.

Absicherung bei Zahlung mit Kryptowährungen durch Vertrag vom Anwalt

Der klassische Anwendungsfall, in dem die Verwendung von Kryptowährungen in Verträge geregelt wird, ist die Vereinbarung einer Zahlung mit Kryptowährungen. Der Begriff „Zahlung“ ist dabei eher umgangssprachlich zu verstehen. Gemeint ist die Übereignung von Kryptowährungen als Gegenleistung für eine Leistung des Vertragspartners. Für wirkliche „Zahlungen“ sind nämlich streng genommen nur gesetzliche Zahlungsmittel vorgesehen.

Anwendungsbedarf für Zahlung mit Kryptowährungen besteht bereits!

So unvorstellbar die Zahlung mit Kryptowährungen für die meisten Menschen heute noch sein mag. Vor allem unter Privatpersonen möchten MandantInnen immer öfter Zahlungen mit Bitcoin oder anderen Kryptowährungen leisten. Dieser von vielen als exotisch angesehene Zahlungsweg wird immer häufiger in Betracht gezogen.

Die Motivationen dafür sind unterschiedlich. Manche wollen einfach mal etwas Neues ausprobieren. Für andere ist es ein Weg an Kryptowährungen von vertrauenswürdigen Personen zu gelangen, ohne sie an der Börse erwerben zu müssen. Was auch immer zur Zahlung mit Kryptowährungen motiviert. Die Anwender haben eines gemeinsam: Sie möchten mit der Regelung von Kryptowährungen in Verträgen natürlich nicht mehr Risiken eingehen, als wenn Sie mit Geld zahlen würden.

Deshalb bitten sie uns um Prüfung eines vorhandenen oder die Erstellung eines neuen Vertrages mit entsprechenden Regelungen. Doch was muss beachtet werden, um Zahlungen mit Kryptowährungen vertraglich sicher zu regeln?

Zunächst gilt, dass grundsätzlich alles mit Kryptowährungen bezahlt werden kann, wenn beide Parteien sich darauf einigen. Im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Kunden ist dies heute auf der Welt nur in Einzelfällen möglich.

Kryptowährungen sind nirgendwo auf der Welt ein gesetzliches Zahlungsmittel! Das bedeutet, Sie haben keinen Anspruch darauf, mit Kryptowährungen zahlen zu dürfen. Daher sind es derzeit insbesondere Privatpersonen, die unter sich Zahlung mit Kryptowährungen vereinbaren.

Wichtig: Kryptowährungen schwanken im Wert!

Die rechtssichere Formulierung derartiger Verträge ist kompliziert, da Bitcoin und andere Kryptowährungen keinen festen Wert haben. Da diese kein gesetzliches Zahlungsmittel sind, muss immer der Gegenwert in Euro berechnet werden. Und dieser Gegenwert schwankt sekündlich!

Mit diesem Grundwissen stehen die Parteien schon vor der ersten Herausforderung. In aller Regel wird nämlich eine Vertragspartei durch die Übereignung von Bitcoin (oder einer anderen Kryptowährung) an den Vertragspartner eine Gegenleistung für etwas erbringen wollen.

Doch worin genau besteht die Gegenleistung, die ja schließlich einen festen Wert haben soll? Sie könnte entweder in einer bestimmten Anzahl an Bitcoins bestehen, unabhängig von deren Wert im Zeitpunkt der Übereignung. Oder die Gegenleistung soll aus einem Euro-Wert bestehen, der lediglich in Bitcoin abgebildet wird. Die vertragliche und praktische Umsetzung letzterer Variante ist aufgrund der erheblichen Kursschwankungen herausfordernd.

Ferner gilt es die Zahlungsmodalitäten im Vertrag zu regeln. Die Übereignung von Kryptowährungen verläuft auf digitalem Weg und bedarf Fachkenntnis beim Sender und Empfänger. Es gibt zudem verschiedenste Übertragungswege, die gewählt werden können. Ein Vertrag sollte daher auch zwingend hierüber eindeutige Regelungen enthalten.

Schon diese kurzen Beispiele zeigen, dass Kryptowährungen und Verträge nur durch detaillierte Regelungen rechtssicher zusammengeführt werden können. Ein erfahrener Rechtsanwalt für Kryptowährungen versteht die zahlreichen Besonderheiten, die es bei Kryptowährungen zu beachten gibt. Die Vertragspartner reduzieren das Risiko von Streitigkeiten oder finanziellen Schäden dadurch erheblich.

Wie Dienstleister das Trading mit Kryptowährungen in Verträgen regeln

Kryptowährungen und Verträge laufen zwangsläufig auch immer dann zusammen, wenn Kryptowährungen übereignet werden sollen. Das kann zum Beispiel beim Verkauf oder Kauf der Fall sein. Hier ist die Gegenleistung für die Kryptowährung dann Geld. Oder die Kryptowährung soll verschenkt werden. Dann erfolgt keine Gegenleistung.

In beiden Fällen bietet es sich jedoch an, die Übereignung vertraglich umfassend zu vereinbaren. So wird das Risiko späterer Streitigkeiten oder sogar schäden minimiert. Denn ebenso wie beim oben beschriebenen Fall der Zahlung mit Kryptowährungen gibt es eine Menge Detailfragen zu klären.

Diese sollten dringend auch im schriftlichen Vertrag stehen. So haben beide Parteien auch einen Nachweis für das Rechtsgeschäft. Aufgrund der Komplexität dieses Rechtsgeschäfts über eine Kryptowährung sollte dringend ein diesbezüglich sehr erfahrener Anwalt den Vertrag auf Rechtssicherheit prüfen!

Die praxisrelevanteste Variante vom Kauf und Verkauf von Kryptowährungen und Verträge hierüber ist der Handel an einer Krypto Börse. Überall dort, wo mit Kryptowährungen gehandelt wird werden täglich massenhaft Verträge geschlossen. Diese haben in der Regel hauptsächlich den Übergang des Eigentums an den Kryptowährungen zum Inhalt.

Im Kontext Börse ist zwischen mindestens zwei Arten von Verträgen zu unterscheiden. Dem Vertrag zwischen Ihnen und der Börse zum einen. Dem Vertrag zwischen Ihnen und dem Käufer bzw. Verkäufer der Coins zum anderen. Allerdings funktioniert nicht jede Börse nach dem gleichen System. Die Vertragsmodalität können sich daher im Einzelnen sehr stark voneinander unterscheiden und sind von Rechtslaien nicht zu durchblicken!

Wie das Vertragssystem am konkreten Handelsplatz aber auch gestrickt sein mag. Einen seriösen Anbieter vorausgesetzt, stellen Börsen das Paradebeispiel dafür dar, dass Kryptowährungen in Verträgen auch heute schon sauber geregelt werden.

Risiken bei Regelung von Kryptowährungen in Verträgen

Nichtsdestotrotz birgt die Aufnahme des Gebrauchs von Kryptowährungen in Verträgen zahlreiche Risiken für Anwender, wenn sie unbedarft an die Thematik herantreten. Selten berücksichtigt man bei einem Vertragsschluss wirklich die ganzen Komplikationen, die auftreten und zu Streit führen können. Mitunter wird Unwissenheit und Unerfahrenheit von Betrügern auch bewusst dazu genutzt, um sich verdeckt finanziell zu bereichern.

Ein Vertragsschluss, der beispielsweise die Übereignung von Kryptowährungen zum Gegenstand hat, sollte zwingend einige wichtige Details regeln.

Risiken verringern durch Mindestinhalte

Diese stellen wir hier als erste Hilfestellung gern in Form einer Liste zur Verfügung:

  • Leistungsgegenstand (Kryptowährung selbst oder bestimmter Euro-Betrag, der in Kryptowährung abgebildet wird?)
  • Bezeichnung der konkreten Kryptowährung
  • Übertragungsdetails
  • Beteiligte Wallets
  • Keine Garantie für Kurswert
  • Bestätigung des Empfangs


Weitere detaillierte Ausführungen zu diesen Punkten sind an dieser Stelle jedoch nicht zielführend. Sie hängen zu sehr beispielsweise vom konkreten Parteiwillen, der Gesamtsituation und den verfügbaren technischen Möglichkeiten ab.

Große Schwierigkeiten in der Praxis macht insbesondere bei Gerichtsverfahren immer wieder die Beweislage. Die Anwender von Verträgen über Kryptowährungen bedenken bei Vertragsschluss meist nicht, dass es zu Streitfällen kommen kann. Auf das Vorliegen von eindeutigen Nachweisen über den Leistungsaustausch legen Sie wenig wert.

Das wird später zum Problem. Denn wie lässt sich die vollständige Übertragung von Kryptowährungen zwischen Privatpersonen im Zweifel auch eindeutig beweisen? Die Möglichkeiten sind dabei so vielfältig wie die Wege, auf denen sich Kryptowährungen transferieren lassen. Für Rechtslaien ist es zudem schwierig abzuschätzen, welche Nachweise im Zweifel vor Gericht bestand haben.

Umso wichtiger ist hier der Expertenrat eines Rechtsanwalts für Kryptowährungen, der selbst umfangreiche Erfahrungen mit Kryptowährungen gesammelt hat.

Fehler in den Regelungen können Vertrag nichtig machen!

Ist der Gebrauch von Kryptowährungen in Verträgen nicht rechtssicher durch vollständige und klare Vertragsklauseln geregelt, kann das ärgerliche und teure Folgen haben.

Zum einen kann dies zur Folge haben, dass Sie als Vertragspartei im Streitfall Ihre Ansprüche nicht durchsetzen können. Sind die Formulierungen im Vertrag lückenhaft oder missverständlich, bietet der Vertrag möglicherweise keine taugliche Anspruchsgrundlage. Ein Richter kann im Zweifel Schwierigkeiten haben, die gewollte Regelung zu erkennen oder die vorliegende Regelung zu Ihren Gunsten auszulegen.

Zum anderen besteht durch einen unsauberen Vertrag das Risiko, dass sich Ihr Vertragspartner von diesem lösen kann, obwohl Sie gerne am Vertrag festhalten würden. Je nach Situation und Umständen könnte dies beispielsweise durch die Anfechtung des Vertrages oder den Rücktritt vom Vertrag gelingen. Die rechtlichen Voraussetzungen für die beiden Varianten sind unterschiedlich und sachverhaltsabhängig.

Um nach einem Vertragsschluss mit Kryptowährungen als Inhalt wirklich Rechtssicherheit zu verspüren, ist die Prüfung oder Erstellung des Vertrages durch eine Kanzlei mit Schwerpunkt Kryptowährungen unbedingt zu empfehlen. Die dafür anfallenden Kosten richten sich nach der Komplexität der Sache und dem Vertragsumfang.

Wir haben Erfahrung mit der Absicherung einer Zahlung mit Kryptowährungen durch Vertrag!

Wir erstellen als erfahrene Kanzlei für Blockchain regelmäßig Verträge im Zusammenhang mit Kryptowährungen. MandantInnen verlassen sich dabei auf unsere Expertise über Kryptowährungen sowie auf unsere rechtliche Erfahrung bei der vertraglichen Regelung.

Wir übernehmen dabei gern die Prüfung vorhandener Verträge oder erstellen Ihnen ein neues Vertragswerk. Unsere Leistungen bei der Vertragsgestaltung bestehen dabei in der Regel aus folgenden Punkten:

  • Bestimmung der Vertrags- und Leistungsgegenstände
  • Einschätzung des fachlichen Know-hows der Vertragsparteien
  • Konkretisierung des Transferwege
  • Beratung zu Nachweismöglichkeiten
  • Weitere Besonderheiten des Einzelfalles
  • Rechtssichere Formulierung des Vertrages oder nur einzelner Klauseln bei vorhandenem Vertrag


Insgesamt umfasst unser Beratungsangebot zum Thema Blockchain und Kryptowährungen eine Fülle weiterer Felder. Zu diesen erhalten Sie auf weiteren Seiten dieser Website Informationen. Sollte sich Ihr konkretes Anliegen hier nicht ausdrücklich wiederfinden, freuen wir uns über Ihre unverbindliche Kontaktanfrage. Wir sind sicher, Ihnen irgendwie weiterhelfen zu können!