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Mittelherkunft für Gold nachweisen? Bitcoin lässt grüßen!

Sie kennen vermutlich die Problematik um den Herkunftsnachweis für das sogenannte „digitale Gold„, nämlich die Forderung vom Mittelherkunftsnachweis für Bitcoin und anderen Kryptowährungen. Die gleiche Unannehmlichkeit des Nachweises der Mittelherkunft gibt es allerdings auch beim klassischen Gold und anderen Edelmetallen. Im englischsprachigen Raum läuft wird der Mittelherkunftsnachweis übrigens als proof of source of fundsorigin of funds oder source of wealth bezeichnet.

Doch weshalb sprechen wir dies im Rahmen dieser Website an?

Wir wissen, dass viele Krypto-Investoren auch andere Assets, wie etwa Gold, zur Diversifizierung ihres Vermögens halten. Manche verschieben Ihre Gewinne aus Bitcoins und anderen Kryptowährungen teilweise in Edelmetalle, um der hohen Volatilität am Markt der Kryptowährungen zumindest etwas zu entgehen. Daher haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, unserer Leserschaft sowie unseren Mandantinnen und Mandanten möglichst umfassende Informationen zum Herkunftsnachweis bereitzustellen.

Hier erfahren Sie, welches Wissen zum Mittelherkunftsnachweis bezüglich Gold unentbehrlich ist. Sie haben nach dem Lesen noch weitere offene Fragen? Schreiben Sie uns gern, worum es geht! Wir melden uns zeitnah mit einer kostenfreien Ersteinschätzung bei Ihnen zurück.

Bitcoin gilt als digitales Gold – zu Recht oder nicht? Mittelherkunft beachten!

Nicht selten wird Bitcoin als das digitale Gold bezeichnet. Inwieweit dies inhaltlich eine zutreffende Beschreibung ist, können wir Ihnen nicht verbindlich sagen. Allerdings behandeln viele Krypto-Investoren Bitcoin tatsächlich als eine Art digitales Gold, um sich etwa mit diesem „hard asset“ vor einer drohenden Inflation zu schützen.

Vermutlich würde Bitcoin im Rahmen einer starken Inflation oder gar Hyperinflation mit anderen Vermögenswerten preislich ansteigen. Ob Bitcoin aber wie Gold ein beständiger Vermögensbestandteil ist, bleibt abzuwarten. Bisher haben wir enorme Volatilität am Kryptomarkt beobachten können – anders bei Gold und anderen Edelmetallen, die preislich zwar auch schwanken, jedoch nicht als hochvolatil bezeichnet werden können.

Ein Herkunftsnachweis wird von Banken und Börsen auch für Bitcoin als digitales Gold gefordert

Der Gesetzgeber macht beim Thema Herkunftsnachweis zwischen Bitcoin und Gold keine großen Unterschiede. Wer Gold oder Bitcoins gegen Euro verkauft und plötzlich eine hohe Geldsumme auf dem Konto vorzuweisen hat, muss womöglich den Nachweis zur Mittelherkunft führen. In dieser Angelegenheit sind sich Bitcoin und Gold daher sehr ähnlich. Wir helfen Ihnen dabei, den Herkunftsnachweis bei Gold und Bitcoin gleichermaßen professionell erbringen zu können.

Wenn Sie mit dem Verkauf von Gold den Kryptokauf finanzieren, droht der Herkunftsnachweis!

Womöglich haben Sie Ihr lang gehaltenes Gold oder andere Edelmetalle veräußert und möchten dieses Geld nun für den Kauf von Bitcoins oder anderen Kryptowährungen nutzen. Hierbei könnte Sie der Mittelherkunftsnachweis gleich mehrfach „erwischen“.

Denn durch den Goldverkauf könnte eine ungewöhnlich hohe Euroüberweisung auf Ihrem Girokonto sichtbar werden. Ihre Bank wird vermutlich wissen wollen, woher dieser Geldbetrag stammt. Es wird dann der Herkunftsnachweis fällig. Aber damit noch nicht genug!

Sobald Sie Ihrer Bank gegenüber die Mittelherkunft offengelegt haben, wird auch die Kryptobörse Sie diesbezüglich versuchen auszuhorchen. Ihre Euroüberweisung von Ihrem Girokonto zu einer Kryptobörse wird dort als neuer Vorgang verbucht, der nichts mit Ihrer Bank zu tun hat. Die Kryptobörse wird daher ebenfalls den Mittelherkunftsnachweis abfragen können.

Sowohl Ihre Bank, als auch Ihre Kryptobörse könnten Ihr Konto sperren, wenn der Mittelherkunftsnachweis nicht rechtssicher erbracht wird. Schalten Sie im Zweifel eine spezialisierte Kanzlei bzw. einen erfahrenen Anwalt ein, der schwerpunktmäßig im Bereich Kryptowährungen und Mittelherkunftsnachweis berät.

Wann muss ich einen Herkunftsnachweis für Gold erbringen?

Das deutsche Geldwäschegesetz (GwG) schreibt bestimmten Einrichtungen und Unternehmen (sog. Verpflichtete im Sinne des GwG) vor, von Ihren Kunden und Nutzern in bestimmten Situationen einen Nachweis der Mittelherkunft für bestimmte Vermögenswerte zu fordern.

Mit diesem Mittelherkunftsnachweis plausibilisieren betroffene Personen vor der fordernden Stelle, dass die in Rede stehenden Vermögenswerte eine legitime Herkunft haben und nicht durch die Begehung von Straftaten erlangt wurden.

Aufgrund verschärfter EU-Geldwäscherichtlinien wurde das GwG erst im August 2021 wieder strenger gefasst. Auch für die Vermögensklasse der Edelmetalle wurden die Regelungen des GwG bzw. der Anwendungsrahmen dieser Regelungen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verschärft. Dies gilt zumindest für den über Banken laufenden Handel mit Edelmetallen (dazu unten mehr). Denn im Rahmen der „Ersten Nationalen Risikoanalyse – Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung 2018/2019“ stellte das Bundesministerium für Finanzen fest, dass auch von Edelmetallen ein erhöhtes Risiko für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ausgehe:

Für Gold und Bitcoin fordern immer mehr Banken und Börsen einen Herkunftsnachweis
Quelle: Auszug aus den BaFin AuAs Besonderer Teil für Kreditinstitute (Stand: 16.01.2022)

So gelten für den Kauf und Verkauf von Gold und anderen Edelmetallen bei Banken nun bestimmte Schwellenwerte, ab denen ein Herkunftsnachweis für das Bargeld oder etwa das Gold (welches verkauft werden soll) vorzulegen ist. Sind Sie bereits Kunde bei der Bank (sog. Bestandskunde), können Sie bis 10.000 Euro Edelmetalle kaufen oder verkaufen, ohne die Mittelherkunft nachweisen zu müssen. Sind Sie hingegen bislang kein Kunde bei der Bank (sog. Gelegenheitskunde), liegt diese Schwelle bei 2.500 Euro.

Möchten Sie also bei einer Bank Edelmetalle erwerben, wird diese Sie bei Überschreiten der obigen Limits zur Vorlage eines Mittelherkunftsnachweises für Ihr Geld auffordern. Möchten Sie hingegen Gold oder andere Edelmetalle an Ihre Bank verkaufen, müssen Sie oberhalb der Schwellenwerte (diese beziehen sich dann auf den Wert des Goldes) einen Herkunftsnachweis für Ihr Gold vorlegen.

Wird der Mittelherkunftsnachweis für Bitcoin genauso gefordert wie für Gold?

Auch wenn es zahlreiche Parallelen zwischen dem Herkunftsnachweis für Gold und für Bitcoin gibt, dürften sich die Nachweissituationen oft unterscheiden. Während ein Nachweis der Mittelherkunft für Gold beim Handel mit Banken gefordert wird, erfolgt der Handel mit Bitcoin an anderer Stelle.

So ist die Thematik um den Mittelherkunftsnachweis für Bitcoin und andere Kryptowährungen bislang eher bekannt im Zusammenhang mit Kryptobörsen. Diese haben aufgrund mittlerweile strengerer geldwäscherechtlicher Vorgaben begonnen, ihre Kunden zur Vorlage von Herkunftsnachweisen für Kryptowährungen aufzufordern. Sie müssen also immer häufiger belegen, woher Ihre Bitcoins, Ether oder andere Coins stammen, wenn Sie sie in die Wallet der Börse transferieren.

Auch wenn Kryptodienstleister mittlerweile ebenfalls zu den vom GwG Verpflichteten zählen, stellt sich die Systematik der Schwellenwerte anders dar als bei Edelmetallen. Feste Limits für den Wert von Kryptowährungen, bis zu deren Erreichen kein Herkunftsnachweis vorgelegt werden muss, gibt es (noch) nicht. Vielmehr fällt die Festlegung dieser Schwellenwerte in den Bereich der Risikomanagements der Kryptobörsen und ist dadurch (bewusst) intransparent, um die Umgehung des Herkunftsnachweises zu erschweren.

Es kommt jedoch künftig immer häufiger zu der Konstellation, dass auch Ihre Bank Sie nach der Mittelherkunft Ihrer Kryptowährungen fragen wird. Erstens werden nämlich auch Banken zunehmend den Handel mit Kryptowährungen anbieten – die Sparkassen planen dies bereits für 2022 – und müssen dann ebenfalls die Herkunft Ihrer Coins hinterfragen. Zweitens fordern Banken Sie bereits heute zunehmend zum Mittelherkunftsnachweis für Kryptowährungen auf, wenn hohe Euro-Beträge aus dem Handel mit Coins auf Ihrem Konto eingehen, etwa aufgrund der Überweisung von Ihrer Kryptobörse.

Was ist mit Silber und Platin bei dem Nachweis der Mittelherkunft?

Neben Gold erfreuen sich in den vergangenen Jahren auch andere Edelmetalle dem Interesse von Anlegern. Insbesondere Silber als das „Gold des kleinen Mannes“ gilt vielfach als stark unterbewertet, ist deutlich erschwinglicher als Gold und wurde insbesondere in Münzform in den letzten Jahren so stark nachgefragt, dass viele internationale Prägereien der gestiegenen Nachfrage folgten und zahlreiche neue Münzsorten auf den Markt brachten.

Auch das Industriemetall Platin rückte zuletzt immer stärker in den Fokus von Anlegern und legte stark im Marktwert zu.

Sowohl für Silber als auch für Platin stellt sich häufig die Frage, ob diese Edelmetalle sich dafür eignen, den Mittelherkunftsnachweis völlig legal zu umgehen. Dies müssen wir an dieser Stelle jedoch ganz klar verneinen!

Banken fordern für Gold, Silber, Platin und Kryptowährungen unter bestimmten Umständen einen Herkunftsnachweis
Quelle: § 1 Abs. 10 S. 2 Nr. 1 GWG auf dejure.org (Stand: 16.01.2022)

Das GwG unterscheidet im Hinblick auf Edelmetalle nicht zwischen verschiedenen Edelmetallsorten. Ganz im Gegenteil: Es ordnet (auch) Silber und Platin ausdrücklich dem Begriff der hochwertigen Güter zu, was dazu führt, dass im Zusammenhang mit diesen Gütern bestimmte Regelungen des GwG Anwendung finden.

Der Gesichtspunkt Herkunftsnachweis sollte also bei Ihrer Abwägung zwischen verschiedenen Edelmetallsorten wie Gold, Silber oder Platin keine Rolle spielen. Sie unterliegen in jedem Fall den Nachweispflichten des GwG.

Wie reagieren die Edelmetallhändler und welche Pflichten trifft sie beim Herkunftsnachweis?

Wenig bekannt ist vielen Besitzern von Edelmetallen eine Feinheit in den Regelungen des GwG, die in der Praxis jedoch bedeutende Auswirkungen hat.

Wie oben zum Thema Schwellenwerte dargestellt, sind Sie insbesondere beim Handel mit Gold oder Platin wegen des hohen Marktwertes gegenüber Banken rasch in der Pflicht, einen Herkunftsnachweis für Ihr Bargeld oder Ihre Edelmetalle vorzulegen.

Edelmetallhändler hingegen, die keine Banken sind, unterliegen der Pflicht zur Forderung dieser Mittelherkunftsnachweise jedoch (noch) nicht. Nach den aktuell geltenden Regelungen des GwG zum sog. Tafelgeschäft (Barkauf bzw. Barverkauf vor Ort) sind Sie bei freien Edelmetallhändlern ab einem Geschäftswert von 2.000 Euro lediglich verpflichtet, sich auszuweisen.

Ein Herkunftsnachweis für Ihr Gold oder Ihr Bargeld wird dort jedoch nicht gefordert.

Finanzamt fordert bei Gold und Bitcoin im Zweifel gleichermaßen Herkunftsnachweis!

Nicht nur Banken und Kryptobörsen fragen den Nachweis zur Mittelherkunft akribisch ab. Bei unklaren Geldeingängen wird auch das Finanzamt hellhörig. Hierbei spielt es keine große Rolle, ob Sie einen ungeklärten Geldeingang aufgrund eines Verkaufs von Bitcoins oder wegen einer Veräußerung von Gold erhalten haben. Falls das Finanzamt dafür im eigenen Datensystem keine annähernd überzeugende Begründung vorfinden kann, dürfte ein Mittelherkunftsnachweis von Ihnen fällig werden.

Was geschieht, wenn die Mittelherkunft nicht aufgeklärt wird? Dann werden Sie unschöne Erfahrungen mit dem Finanzamt machen, indem dieses vermutlich „eigenmächtig“ Ihren Geldeingang besteuern. Die Details interessierten dann nicht mehr – ob Sie mit Ihren Bitcoins etwa die steuerlich wichtige einjährige Haltedauer überschritten haben oder nicht, ob Ihr Gold durch ein Erbe oder eine Schenkung erhalten worden ist – das Finanzamt wird den Geldeingang besteuern.

Als Grundlage der Besteuerung ungeklärter Geldeingänge dient Ihr persönlicher Einkommenssteuersatz. Dieser kann, wie Sie vermutlich wissen, empfindlich hoch angesetzt sein, wenn bestimmte Schwellen an Einkünften überschritten werden. Es lohnt sich daher, dem Finanzamt den Mittelherkunftsnachweis zu präsentieren, um möglichst steuermindernd vorgehen zu können.

Übrigens ist die Verweigerung einer Antwort zur Mittelherkunft definitiv verdächtig. Es kann sein, dass seitens des Finanzamts auch eine Verdachtsmeldung an die Ermittlungsbehörden (Stichwort Geldwäsche und Steuerhinterziehung, als eine im Zusammenhang mit dem Bitcoin Besitz in Betracht kommende Straftat) erfolgt. Unserer Ansicht nach lässt sich dies leicht dadurch vermeiden, dass der geforderte Herkunftsnachweis rechtssicher erbracht wird.

Fragen und Antworten zum Herkunftsnachweis bei Gold

Das kommt darauf an, woher Sie das Gold haben. Sofern Sie es erworben haben, können Sie gegebenenfalls Kaufbelege als Mittelherkunftsnachweis vorlegen.


Wenn Sie Ihr Gold geerbt haben oder geschenkt bekamen (dies kommt schließlich oft genug vor!), stellt sich die Frage nach dem Herkunftsnachweis möglicherweise sehr kompliziert dar. Wenn Ihre Versuche gegenüber der fordernden Stelle scheitern, die Herkunft des Goldes plausibel darzustellen, können Sie einen auf das Thema Mittelherkunft spezialisierten Rechtsanwalt um Unterstützung bitten.

Wenn Sie wegen eines Goldverkaufs eine Überweisung des Kaufpreises erhalten, kann Ihre Bank im Falle einer hohen Summe darauf aufmerksam werden und Sie um Stellungnahme bitten. Sie haben hier nichts falsch gemacht!


Immer öfter nutzen Banken diese Situation, um die Frage zu stellen, woher das verkaufte Gold stammte und fordern einen Herkunftsnachweis für das Gold. Dies kann unter Umständen unzulässig sein. Beauftragen Sie eine auf das Thema Mittelherkunft spezialisierte Kanzlei, falls wegen der Auseinandersetzung eine Kontosperre droht.

Es kann viele legitime Gründe geben, warum Sie keinen Herkunftsnachweis für Ihr Gold erbringen können. Wenn Sie den geforderten Nachweis nicht vorlegen können, wird die Bank vermutlich das Geschäft nicht abschließen. Beachten Sie unsere auf dieser Seite beschriebenen Hinweise zum Handel mit freien Edelmetallhändlern.