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Börse fordert für Bitcoin und Geld einen Mittelherkunftsnachweis?

Der Handel mit Bitcoin, Ethereum und mittlerweile unzähligen weiteren Kryptowährungen hat in den letzten Jahren massiv zugenommen. Denn aufgrund der hohen Volatilität bietet diese Anlageklasse als Ausgleich für kurzfristige hohe Verlustrisiken auch kurzfristige hohe Gewinnchancen. Dort, wo viel Geld fließt, intensivieren sich auch rasch staatliche Regulierungsbemühungen. Ob nur unter Vorwand oder begründet, die Ausdehnung des Kampfes gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf den Bereich der Kryptowährungen hat in den letzten zwei Jahren erheblich an Fahrt aufgenommen. So kommt es, dass Investoren mittlerweile bei fast allen Börsen einen Mittelherkunftsnachweis für Bitcoin, andere Kryptowährungen und ihr Fiat Geld vorlegen müssen.

Beim Mittelherkunftsnachweis handelt es sich um einen Herkunftsnachweis für finanzielle Mittel und Vermögenswerte. Sie weisen nach, dass Ihre finanziellen Mittel und Vermögenswerte eine legitime Herkunft haben und sie diese insbesondere nicht durch die Begehung von Straftaten erlangten.

Es handelt sich also entgegen des bei vielen entstehenden ersten Anscheins nicht um Probleme mit dem Finanzamt wegen steuerlicher Fragen im Zusammenhang mit Kryptowährungen oder etwa Fragen im Rahmen der zu fertigenden Steuererklärung. Vielmehr geht es um Nachweispflichten gegenüber der Kryptobörse, auf der Sie handeln.

Wir führen Sie im Folgenden durch die grundlegenden Informationen zum Thema Mittelherkunftsnachweis im Bereich Bitcoin und Kryptowährungen, verschaffen einen Überblick über mögliche Szenarien der Nachweisforderung und lassen Sie von unseren praktischen Erfahrungen rund um die Forderung dieser Herkunftsnachweise profitieren.

Warum Ihre Börse Mittelherkunftsnachweis jetzt auch für Bitcoin und Kryptowährungen fordert

Bei der Forderung von Mittelherkunftsnachweisen durch eine Kryptobörse richtet sich die Verunsicherung und der Ärger von NutzerInnen zumeist in erster Linie gegen die Börse oder den Broker selbst. Denn diese treten Ihnen als NutzerIn gegenüber schließlich mit der Forderung auf. Dabei handelt es sich in der Regel der Fälle um Einsicht in höchstpersönliche Unterlagen, die Sie wahrscheinlich eigentlich nicht einmal ohne Weiteres im Familienkreis herumreichen würden. Immer öfter Fragen sich Betroffene, wie sie die Vorlage vom Mittelherkunftsnachweis umgehen können. Denn es gibt bereits in anderen Zusammenhängen genügend Probleme mit Kryptobörsen, etwa wenn Ihre Börse nicht auszahlt.

Was dabei jedoch verkannt wird ist, dass die den Nachweis fordernden Börsen und Broker selbst eigentlich gar kein eigenes Interesse daran haben, ihre geschätzten KundInnen mit derartig eindringlichen Nachfragen zu löchern. Sie wissen zumeist sehr gut um den erheblichen Eingriff in die Privatsphäre, sind sie als Dienstleister doch primär daran interessiert, KundInnen eine möglichst unkomplizierte Inanspruchnahme der angebotenen Dienstleistung zu ermöglichen und so ein positives Dienstleistungserlebnis zu erzeugen.

Warum fordern Börsen und Broker dann trotzdem einen Mittelherkunftsnachweis für Bitcoin und andere Kryptowährungen bzw. für das Geld, mit dem diese erworben werden sollen?

Kryptobörsen und Broker wurden vor kurzem selbst verpflichtet, von ihren NutzerInnen die Herkunft von Kryptowährungen und finanziellen Mitteln (in der Regel Fiat Geld) zu ermitteln. Hintergrund sind sich zunehmend verschärfende Geldwäsche-Vorschriften innerhalb der Europäischen Union, die einen Rahmen für die Rechtslage innerhalb der EU-Mitgliedstaaten schuf und mittlerweile auch den Bereich der Kryptowährungen erfasst hat.

5. Geldwäscherichtlinie der EU nahm Börsen und Broker im Hinblick auf Kryptowährungen in die Pflicht

Maßgeblich für die EU-seitigen Regelungen sind dabei die sogenannten EU-Geldwäscherichtlinien (kurz auch: AMLD = „Anti-Money-Laundering Directive„), die mittlerweile insgesamt sechs Richtlinien umfassen. Fünf der sechs Richtlinien setzte der deutschen Gesetzgeber bereits in deutsches Recht um. Die Umsetzungsfrist für die 6. Geldwäscherichtlinie läuft nach derzeitigem Stand bis 01.01.2025.

In Bezug auf Bitcoin, Ethereum und Kryptowährungen im Allgemeinen dürfte die 5. Geldwäscherichtlinie der EU die bisher einschneidendsten Maßnahmen hervorgerufen haben. Erfolgte der Handel mit Kryptowährungen bis dato weitestgehend in unreguliertem Raum, wurde der Anwendungsbereich der 4. Geldwäscherichtlinie nun durch die 5. Geldwäscherichtlinie auf Dienstleistungsanbieter erstreckt, den den Umtausch von virtuellen Währungen in Fiatgeld ausführen und/oder elektronische Geldbörsen (Wallets) anbieten.

In den Erwägungsgründen der 5. Geldwäscherichtlinie finden sich dazu insbesondere folgende Formulierungen:

Börsen fordern Mittelherkunftsnachweis für Bitcoin und andere Kryptowährungen
Quelle: Auszug aus den Erwägungsgründen der Richtlinie (EU) 2018/843

Die Erweiterung des Anwendungsbereichs der 4. Geldwäscherichtlinie auf vorgenannte Krypto-Dienstleister bedeutet im Hinblick auf den Mittelherkunftsnachweis konkret, dass diese Dienstleister nun im Rahmen ihrer zu erfüllenden Sorgfaltspflichten ebenfalls einen Herkunftsnachweis über die finanziellen Mittel bzw. Vermögenswerte – und damit sind nun auch Kryptowährungen gemeint – von ihren KundInnen fordern müssen.

Denn in Artikel 13 Absatz 1 der 4. Geldwäscherichtlinie, die nun auf Krypto-Dienstleister ausgeweitet wurde, heißt es unter anderem:

„Die Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden umfassen:kontinuierliche Überwachung der Geschäftsbeziehung, einschließlich einer Überprüfung der im Verlauf der Geschäftsbeziehung ausgeführten Transaktionen, um sicherzustellen, dass diese mit den Kenntnissen der Verpflichteten über den Kunden, seine Geschäftstätigkeit und sein Risikoprofil, einschließlich erforderlichenfalls der Herkunft der Mittel, übereinstimmen, und Gewährleistung, dass die betreffenden Dokumente, Daten oder Informationen auf aktuellem Stand gehalten werden.“

Diese Vorschriften der EU-Richtlinien waren von allen nationalen Gesetzgebern der EU-Mitgliedstaaten nun in ihr nationales Recht umzusetzen. Zwar steht den nationalen Gesetzgebern dabei noch ein gewisser Ermessensspielraum bei der konkreten Ausgestaltung der innerstaatlichen Rechtsvorschriften zu. Dieser Ermessensspielraum betrifft jedoch nur Feinheiten. Denn Ziel von Richtlinien auf EU-Ebene ist gerade, dass innerhalb der EU ein möglichst homogener Rechtsrahmen herrscht. Gerade in Bezug auf das Thema Geldwäsche soll eine zwischen den EU-Mitgliedstaaten auseinander klaffende Gesetzgebung nicht dazu führen, dass einzelne Mitgliedstaaten zum Mekka für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung werden.

Deutsche Anbieter müssen noch keinen Mittelherkunftsnachweis für Bitcoin und andere Kryptowährungen fordern!

Auch der deutsche Gesetzgeber kam der Umsetzungsfrist für die 5. Geldwäscherichtlinie nach, indem er das Geldwäschegesetz (GwG) zum 01.01.2020 unter anderem im Hinblick auf Kryptowährungen neu fasste.

Teil der neuen Regelungen ist etwa eine Definition der sog. Kryptowerte in § 1 Abs. 29 GwG. Ferner wurden Kryptowährungsbörsen und andere Kryptowährungsdienstleister in den Kreis der sog. Verpflichteten im Sinne des GwG aufgenommen, § 2 Abs. 1 Nr. 2 GwG i.V.m. §§ 1 Abs. 1a S. 2 Nr. 1, 11 Nr. 10 KWG. Sie haben also die vom GwG auferlegten Pflichten zu erfüllen.

Teil dieser Pflichten ist mit Stand November 2021 insbesondere die Erfüllung der sog. Allgemeinen Sorgfaltspflichten i.S.v. § 10 GwG im Zusammenhang mit der Begründung neuer und der Fortführung bestehender Geschäftsbeziehungen. Der Katalog der in diesem Kontext anfallenden Pflichten ist ausgesprochen umfangreich und komplex. Als Kernpflichten sind jedoch jedenfalls zu nennen:

  1. Identifizierung der KundInnen
  2. Überwachung der Geschäftsbeziehungen
  3. Risikoanalyse bzgl. der KundInnen und deren Geschäftstätigkeiten


Soweit ersichtlich, regelt das GwG für Kryptobörsen- und dienstleister in Deutschland derzeit noch nicht ausdrücklich, dass ein Mittelherkunftsnachweis der Vermögenswerte der KundInnen zu fordern ist.

Unseres Erachtens lässt sich eine Pflicht zur Forderung von Herkunftsnachweisen zwar – abhängig vom Ergebnis konkreter Risikoanalysen – durchaus konstruieren. Aufgrund des Fehlens ausdrücklicher Regelungen für Kryptobörsen und des Vorliegens derartiger Regelungen für andere Bereiche ist jedoch davon auszugehen, dass der Gesetzgeber die Regelungen (zunächst noch) genau so treffen wollte.

Ganz im Gegensatz dazu etwa hat der österreichische Gesetzgeber bereits eine solche Pflicht zur Forderung vom Mittelherkunftsnachweis für Bitcoin und andere Kryptowährungen durch Kryptobörsen in seinem Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG) getroffen. Diese Regelung etwa unterliegt auch die bekannteste und größte Kryptobörse Bitpanda. Aus diesem Grund kommt es seit Anfang 2020 durch Bitpanda auch vielfach zu Aufforderungen zur Vorlage von Mittelherkunftsnachweisen gegenüber KundInnen.

Wie erbringe ich einen Herkunftsnachweis für Kryptowährungen und wo können Probleme liegen?

Auch wenn deutsche Kryptobörsen nach unserer Lesart des GwG noch keine Pflicht zur Forderung eines Mittelherkunftsnachweises für Bitcoin und andere Kryptowährungen haben, stellt sich die Frage, wie ein solcher Herkunftsnachweis den generell erbracht werden kann. Denn die größten Börsen für Kryptowährungen sitzen schließlich nicht in Deutschland. Am Beispiel von Bitpanda – Europas größter Krypto- und Tradingplattform – lässt sich erkennen, dass Sie selbst von Anbietern aus dem deutschsprachigen Raum nach einem Mittelherkunftsnachweis für Bitcoin und andere Kryptowährungen gefragt werden.

Die Forderung eines Herkunftsnachweises für Ihr Vermögen kann insbesondere auf zwei Bereiche abgezielt werden:

  1. Forderung eines Mittelherkunftsnachweises für Geld, wenn sie damit Kryptowährungen erwerben

  2. Forderung eines Mittelherkunftsnachweises für Kryptowährungen, wenn Sie diese für Geld veräußern


Je nachdem, welche Mittelherkunft Sie nachweisen sollen, stellen sich auch die Möglichkeiten der Nachweiserbringung unterschiedlich dar. Während Sie durch die klassischen Dokumente wie einen Gehaltsnachweis, einen Erbvertrag oder einen Schenkungsvertrag relativ einfach die Herkunft Ihres Geldes nachweisen können, stellt sich das bei Kryptowährungen schon schwieriger dar.

Die Herkunft von Kryptowährungen wird zwar in aller Regel der Kauf bei einer Börse sein. Doch erstens liegen diese Käufe oftmals schon viele Jahre zurück und Sie haben die Kryptowährungen schon seit Jahren nicht mehr in dem Wallet der Börse, bei der Sie damals Ihre Bitcoin oder andere Coins erwarben, haben sogar vielleicht nicht einmal mehr einen Account bei der damaligen Börse. Zweitens kann man Kryptowährungen auch (völlig legal!) durch Übertragung von Privatperson zu Privatperson erlangen; auch hier kann der Nachweis möglicherweise schwerfallen. Im Kern geht es hier um das aufwändige Zusammentragen von Transaktionsdaten als Herkunftsnachweis.

Doch auch beim Nachweis der Herkunft von Geld liegt der Teufel oft im Detail. So baten uns wiederholt Mandanten um Unterstützung, wenn die Kryptobörse etwa einen Schenkungsvertrag als Herkunftsnachweis nicht anerkennen wollte, weil die Börse eine notarielle Beglaubigung eines solchen Vertrages verlangte. Nach unserer Auffassung zu Unrecht! In anderen Fällen bestanden bei Einkünften aus einer Selbstständigkeit in Bezug auf den Herkunftsnachweis Unsicherheiten, welche Erwerbsnachweise konkret vorzulegen sind. Es könnte schließlich nicht sein, Einblick in sämtliche Betriebszahlen zu gewähren. Das sehen wir auch so!

Psychologischen Druck beim Mittelherkunftsnachweis für Bitcoin und andere Kryptowährungen umgehen

Ein nicht zu unterschätzender Faktor ist die psychische Verfassung, in der sich Personen befinden, die wegen Bitcoin und anderen Kryptowährungen „aus heiterem Himmel“ aufgefordert werden, die Herkunft der finanziellen Mittel nachzuweisen.

Denn die meisten Betroffenen dürften unbescholtene Bürgerinnen und Bürger sein, die bereits ein hohes Risiko durch ihr Investment in Bitcoin und anderen Kryptowährungen eingegangen sind. Da der Kryptomarkt grundsätzlich sehr volatil ist, entsteht allein dadurch schon ein gewisser psychischer Druck. Dass dann noch urplötzlich der Herkunftsnachweis detailliert zu erbringen ist, schockt die Betroffenen unerwarteter Weise.

Viele fühlen sich schlicht und ergreifend zu Unrecht unter einen Generalverdacht auf Geldwäsche gestellt. Dieses Gefühl können wir nachvollziehen. Sie haben „nichts verbrochen“ und werden behandelt, als seien Sie in Geldwäsche verwickelt. Die Herkunft Ihrer finanziellen Mittel wird angezweifelt. Das ist keine angenehme Situation. Wie sollte man mit dieser Situation umgehen?

Bauen Sie Wissen zur Thematik auf! Holen Sie gegebenenfalls professionelle Unterstützung ein!

Hilfreich ist daher, sich umfassend über den Mittelherkunftsnachweis zu informieren. Dann können Sie besser einschätzen, wie Sie Ihre Bitcoins und andere Kryptowährungen rechtssicher nachweisen können. Die eigene, tiefgehende Recherche kann helfen, die Situation besser zu verkraften.

Wichtig: Ja, Sie werden durch die neue Gesetzgebung zum Mittelherkunftsnachweis bei Bitcoin und anderen Kryptowährungen unter einen Generalverdacht gestellt. Aber so geht es nun allen, die mit Kryptowährungen in größerem Ausmaß handeln. Sie sind daher nicht allein mit dieser Situation. Es gibt tausende Betroffene. Lernen Sie so viel wie möglich über den Herkunftsnachweis, über die Gesetzeslage und über die Hintergründe.

Dadurch sind Sie in Zukunft in der Lage, schnell und gründlich die Frage nach dem Mittelherkunftsnachweis ohne Probleme beantworten zu können. Sie lernen das ordentliche Umgehen mit dem Herkunftsnachweis.

Sollte eine Kryptobörse Ihren Mittelherkunftsnachweis nicht anerkennen wollen und Ihr Vermögen einfrieren (passiert sehr häufig!), unterstützen wir Sie gerne. Auch wenn Sie sich generell unwohl dabei fühlen, einer Kryptobörse derart tiefe Einblicke in Ihre finanziellen Verhältnisse zu geben, gibt es unter bestimmten Umständen Möglichkeiten den Mittelherkunftsnachweis zu umgehen, die wir Ihnen gern aufzeigen. Die Sorge vor allzu hohen Kosten für einen spezialisierten Anwalt stellt sich dabei allermeist als unbegründet heraus. Denn schließlich geht es um die Verhinderung erheblicher Eingriffe in Ihre Privatsphäre.

Wir haben ferner Erfahrung in der Beratung zu individuellen Nachweisstrategien für unsere MandantInnen. Denn die Dokumente, die Kryptobörsen Ihnen als Nachweisform vorschlagen, sind oft längst nicht die einzige Möglichkeit. Sie sind für die Kryptobörse selbst nur die unkomplizierteste Möglichkeit.

Mittelherkunftsnachweis umgehen? Schwierig!

Den Mittelherkunftsnachweis zu umgehen, ist weder Ziel der Übung, noch in ernstzunehmendem Umfang möglich. Die großen Börsen, auf denen Bitcoin und Kryptowährungen gehandelt werden, verlangen nun allesamt die Herkunftsnachweise. Wer die Herkunft der finanziellen Mittel nicht rechtskonform darlegt, wird gesperrt.

Mit dieser Realität müssen Sie sich anfreunden. Den Mittelherkunftsnachweis zu umgehen ist zwar leicht möglich, denn Sie sind gegenüber Kryptobörsen nicht verpflichtet, die Herkunft nachzuweisen. Die Konsequenz ist dann jedoch, dass Sie vom Trading ausgeschlossen werden – und was sind Bitcoin und andere Kryptowährungen schon wert, wenn diese nicht auf den einschlägigen Börsen gehandelt werden können?

Sie sollten daher keine Zeit und Mühen investieren, einen Mittelherkunftsnachweis zu umgehen, sondern diese Ressourcen einsetzen, um die Herkunft Ihrer finanziellen Mittel rechtssicher nachweisen zu können. Dann stellt sich auch in Zukunft die Frage nicht mehr, wie Sie etwas umgehen können.

Denken Sie auch daran, dass nicht nur die Kryptobörsen die Herkunft finanzieller Mittel anfragen. Auch das Finanzamt wird sich früher oder später, insbesondere bei höheren Summen, dafür interessieren, woher Sie ursprünglich das Geld für die Investitionen hatten. Es lohnt sich daher, die Herkunftsnachweise eins für allemal ordentlich zu bearbeiten.

Kein Mittelherkunftsnachweis für Bitcoin und andere Kryptowährungen?

Was tun, wenn kein Herkunftsnachweis für die eigenen Coins erbracht werden kann? Dies mag unterschiedliche Gründe haben. Die Konsequenz ist jedoch stets die gleiche: es wird für Sie schwierig, zukünftig diese Bitcoins und Kryptowährungen auf den großen Börsen handeln zu können.

„Kein Mittelherkunftsnachweis“ bei Kryptowährungen ist eigentlich ein Widerspruch in sich, da es diese Situation genau genommen nicht geben kann. Irgendwoher kamen die Coins ja, irgendwie sind die Coins in Ihren Besitz gelangt. Die Transaktionsgeschichte der Bitcoins und Kryptowährungen ist fest auf der Blockchain fixiert und öffentlich einsehbar.

Woher wiederum die finanziellen Mittel stammen, mit denen Sie Ihre Coins ursprünglich gekauft haben, ist eine andere Frage. Auch beim Mittelherkunftsnachweis zum Geld an sich gibt es die Situation „kein Mittelherkunftsnachweis“ nicht wirklich. Denn auch hier gilt: irgendwoher müssen Sie das Geld ja erhalten haben. Irgendwie sind Sie an das Geld gekommen.

Es stellt sich im Grunde die Frage, ob Sie gar keinen Mittelherkunftsnachweis erbringen können, weil Ihnen gewisse Dokumente als Herkunftsnachweis fehlen, oder weil der Herkunftsnachweis offenlegen würde, dass Sie nicht legal an das Geld oder an die Bitcoins gekommen sind.

Wie Sie mit schwierigen Situationen beim Herkunftsnachweis umgehen sollten!

Hier muss die strafrechtliche Dimension erfasst werden. Sollten Sie auf illegale Weise an Vermögenswerte gekommen sein, wird Ihnen der Mittelherkunftsnachweis – zu Recht – Probleme bereiten. Falls jedoch „nur“ Dokumente fehlen, die die legale Herkunft der finanziellen Mittel belegen würden, lässt sich diese Problematik erfahrungsgemäß lösen.

Unterscheiden Sie daher bitte bevor Sie uns anfragen, ob „kein Mittelherkunftsnachweis“ in Ihrem Fall bedeutet, dass Sie illegal Vermögenswerte erworben haben, oder ob es lediglich um eine Schwierigkeit beim Erbringen von Einzelnachweisen geht. Mit dem illegalen Erwerb von Vermögenswerten möchten wir als Anwaltskanzlei nichts zu tun haben – das werden Sie einsehen müssen. Wir helfen nicht dabei, den Mittelherkunftsnachweis zu umgehen.

Gern helfen wir jedoch dabei, fehlende Nachweise zu ermitteln und einzuholen, die legal erworbene Vermögenswerte belegen können!

Dass bei legalen Fallkonstellationen kein Mittelherkunftsnachweis erbracht werden können soll, ist unserer Ansicht nach nicht richtig. Es kann immer ein Nachweis eingeholt werden. Mit unserer Unterstützung wird es Ihnen vermutlich deutlich leichter fallen.

Fragen und Antworten zum Mittelherkunftsnachweis für Kryptos

Ein Mittelherkunftsnachweis für Bitcoin und Kryptowährungen, die legal erworben worden sind, ist immer möglich. Es mag sein, dass es kompliziert wird, die Herkunft der finanziellen Mittel nachzuweisen - unmöglich ist es jedoch nicht. Teil unserer Aufgabe ist es, Ihnen genau in solchen Fallkonstellationen umfassende Unterstützung zu leisten.

 

Falls Ihre Bitcoins und Kryptowährungen jedoch nicht legal erworben worden sind, bitten wir von einer Kontaktaufnahme abzusehen.

Den Mittelherkunftsnachweis zu umgehen ist leicht. Es gibt keinen Zwang, die Herkunft Ihrer finanziellen Mittel bei Kryptobörsen nachzuweisen.


Allerdings führt die Verweigerung des Mittelherkunftsnachweises dazu, dass Sie Ihre Bitcoins und Kryptowährungen auf den großen Börsen nicht mehr werden handeln können. Möglicherweise kann es sich aber lohnen, dies in Kauf zu nehmen. Wir beraten Sie hierzu gern.

Das hängt von der jeweiligen Kryptobörse ab. Es kann sein, dass die Dauer erheblich ist - etwa wenn die Nachweise umfassend, kompliziert nachzuvollziehen oder unverständlich sind.

 

Die Dauer der Bearbeitung können Sie selbst beeinflussen. Reichen Sie die geforderten Mittelherkunftsnachweise so gut wie möglich, rechtssicher und nachvollziehbar ein. Im Zweifel sollten Sie sich hierbei professionelle Unterstützung einholen.

 

Denn wenn es seitens der Kryptobörsen zu lange dauert, bis Ihre Dokumente bearbeitet werden, könnten Ihre Assets einem unkalkulierbaren Risiko am Markt ausgesetzt sein.