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Kryptowährungen, NFT & Blockchain

Steuerhinterziehung durch Bitcoin? Macht eine Selbstanzeige Sinn?

Bei steuerpflichtigen Gewinnen durch Bitcoin und andere Kryptowährungen ist ein Thema besonders wichtig: Steuerhinterziehung. Wer steuerpflichtige Gewinne durch Kryptos nicht ordnungsgemäß in der Steuererklärung angibt, begeht Steuerhinterziehung und muss mit einer Strafanzeige vom Finanzamt rechnen.

Wir zeigen auf, welche Strafen für Steuerhinterziehung drohen, welche Fallkonstellationen es in Bezug auf Bitcoin und andere Kryptos gibt und wer Ihnen im Zweifelsfall weiterhelfen kann. Auch die Möglichkeit einer „rettenden“ Selbstanzeige diskutieren wir.

Gleich zu Beginn – wir führen das weiter unten noch einmal aus – möchten wir Ihnen den wichtigen Tipp geben, das Finanzamt in Sachen Kryptowährungen nicht länger zu unterschätzen. Behördenseitig wurde in den letzten Monaten und Jahren erheblich in den Wissensaufbau zum Bereich Blockchain investiert. Nicht zuletzt dienen dazu auch bewusst dahingehend eingestellte neue KollegInnen, um Schwerpunkterfahrungen aufzubauen. Die Zeiten jedenfalls, in denen das Finanzamt beim Begriff Mining oder NFT nicht weiter weiß, sind längst vorbei.

Steuerhinterziehung bezüglich Bitcoin verstehen!

Grundsätzlich sind steuerpflichtige Personen in Deutschland dazu verpflichtet, ihre Angaben in der Steuererklärung wahrheitsgemäß zu erbringen. Dies ergibt sich bereits aus § 150 Abs. 2 Abgabenordnung (AO).

Steuerhinterziehung durch Bitcoin und Ether Gewinne vermeiden
Quelle: Auszug § 150 AO von dejure.org (Stand: 21.12.2021)

Hier steht ausdrücklich im Gesetz, dass die Angaben in der Steuererklärung „wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen“ gemacht werden müssen. Zu diesen Angaben in der Steuererklärung gehören auch steuerpflichtige Gewinne mit Bitcoin und anderen Kryptowährungen.

Das bedeutet konkret, dass Sie etwaige Kryptogewinne nicht einfach verschweigen dürfen. Hier wird insbesondere die Frage der Haltedauer in der Anlage SO wichtig. Wer auf „Nummer sicher“ gehen möchte, teilt dem Finanzamt lieber zu viel als zu wenig mit. Probleme mit dem Finanzamt sollten vermieden werden.

Allerdings müssen Sie nicht ausufernd Informationen übermitteln – das Ausmaß der Angaben bleibt Ihnen überlassen, solange diese wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen mitgeteilt werden.

Kryptowährungen können zur Steuerhinterziehung führen – besser vermeiden!

Sollten Sie durch Ihr Trading mit Bitcoin und anderen Kryptos gegen diese Vorschrift des § 150 Abs. 2 AO verstoßen, droht eine Strafanzeige wegen Steuerhinterziehung.

Die Steuerhinterziehung wiederum ist ein eigener Straftatbestand, welcher in § 370 AO geregelt ist (hier nur im Auszug, für Volltext siehe Link unten).

Die Abgabenordnung sieht einen eigenen Straftatbestand vor, der auch für Steuerhinterziehung durch Bitcoin greift.
Quelle: Auszug § 370 AO von dejure.org (Stand: 21.12.2021)

Wie Sie erkennen können, werden Geldstrafen und Freiheitsstrafen angedroht. Erfahrungsgemäß sind Finanzämter schnell bei der Erstellung einer Strafanzeige. Selbst wegen vermeintlicher „Kleinigkeiten“ wird eine solche Strafanzeige wegen Steuerhinterziehung eingereicht.

Es ist jedoch leicht, eine solche Steuerhinterziehung zu vermeiden. Denken Sie an § 150 Abs. 2 AO. Wer wahrheitsgemäße Angaben nach bestem Wissen und Gewissen in der Anlage SO macht, hat nicht viel zu befürchten.

Beispiele für Steuerhinterziehung durch Bitcoin und andere Kryptos!

Zwar lässt sich eine Strafanzeige wegen Steuerhinterziehung leicht vermeiden, indem die Steuererklärung ordnungsgemäß erstellt wird. Dennoch passiert es, dass Menschen unabsichtlich oder „im Stress“ falsche Angaben machen. Es gibt natürlich auch Menschen, die absichtlich Steuerhinterziehung begehen – dann muss dringend „Schadensbegrenzung“ betrieben werden.

Beispiel 1: Sie haben mit Bitcoin und anderen Kryptowährungen hohe Gewinne erzielt und keine Steuererklärung abgegeben, weil Sie noch nie eine Steuererklärung abgegeben haben. Dass Sie bisher keine Steuererklärung eingereicht hatten oder bis zum jetzigen Zeitpunkt noch nie eine Anlage SO auszufüllen hatten, ändert nichts an den Vorgaben des § 150 Abs. 2 AO. Sie könnten sich in einem solchen Fall wegen Steuerhinterziehung strafbar gemacht haben.

Beispiel 2: Ihre Kryptowährungen haben Sie über ein Jahr lang gehalten und erst nach der Haltedauer die Gewinne realisiert. Es sind somit vermutlich keine steuerpflichtigen Gewinne angefallen. Daher haben Sie auch keine Angaben in der Steuererklärung diesbezüglich gemacht. Dieser Fall ist etwas „schwierig“, da grundsätzlich keine Steuerpflicht vorlag, sodass auch eine Mitteilungspflicht im Grunde nicht gegeben war. Dennoch könnte es sein, dass Sie hier proaktiv hätten mitteilen müssen, dass steuerfreie Gewinne realisiert worden sind. Es lohnt sich, dies mit dem Finanzamt einmal zu klären, um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen.

Beispiel 3: Sie haben nicht nur Trading, sondern auch Staking und/oder Mining betrieben. Bezüglich Ihrer Bitcoingewinne durch Trading haben Sie ordnungsgemäß die Anlage SO ausgefüllt, nicht aber hinsichtlich des Stakings und/oder Minings. Hier könnte eine Steuerhinterziehung vorliegen.

Es sind noch viele weitere Fallkonstellationen denkbar. Falls Sie sich nicht sicher sein sollten, ob Sie womöglich Steuerhinterziehung begangen haben, empfehlen wir Ihnen, sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden.

Selbstanzeige als „Rettung“? Wichtige Informationen!

Selbst bei einer bereits vollzogenen Steuerhinterziehung gibt es Möglichkeiten, „das Schlimmste abzuwenden“. Falls Sie noch nicht wegen Steuerhinterziehung angezeigt worden sind, könnte eine Selbstanzeige deutlich strafmildernd oder gar strafbefreiend wirken.

Eine Selbstanzeige ist die Möglichkeit, eine noch nicht von behördlicher Stelle festgestellte Steuerhinterziehung selbst mitzuteilen, um eine Strafmilderung oder Strafaufhebung zu erwirken.

Hierzu sehen Sie bitte den § 371 AO (hier im Auszug, für Volltext siehe Link unten):

Eine Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung durch verschwiegene Kryptogewinne kann Straffreiheit bedeuten!
Quelle: Auszug § 371 AO von dejure.org (Stand: 21.12.2021)

Wie Sie in diesem Paragrafen erkennen können, hat der Gesetzgeber unter sehr strengen Voraussetzungen eine Strafaufhebung oder Strafmilderung ermöglicht. Ziel vom Gesetzgeber ist es, den „unentdeckten Steuerhinterziehern“ die Chance zu geben, sich selbst anzuzeigen – dadurch werden dann zwar Steuern fällig und womöglich drohen weitere Konsequenzen, die Strafe insgesamt könnte aber weitaus abgeschwächter sein oder ganz entfallen.

Dieses Instrument der Selbstanzeige nutzen viele Betroffene. In den Medien wird immer wieder darüber berichtet.

Wichtig ist aber, dass die Selbstanzeige wirksam gestellt werden muss. Wenn sie unwirksam gestellt wird, könnten Sie Informationen an das Finanzamt geben und dennoch „wie ein voller Steuerhinterzieher“ bestraft werden.

Es ist daher kriegsentscheidend, dass Sie im Falle einer Selbstanzeige keine Fehler machen. Lassen Sie sich vor einer Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten.

Beispiele für eine Selbstanzeige bei Bitcoin und Kryptowährungen

Sollten Sie Steuerhinterziehung begangen haben, und ist diese Straftat bisher unentdeckt geblieben, kann eine wirksame Selbstanzeige Sie womöglich retten.

Beispiel 1: Sie haben steuerpflichtige Gewinne mit Bitcoin und anderen Kryptowährungen komplett verschwiegen. Nach eingehender Recherche und unter Zuhilfenahme eines spezialisierten Anwalts haben Sie eine wirksame Selbstanzeige aufgegeben. Sie werden nicht als Steuerhinterzieher bestraft (dennoch müssen die Steuern natürlich gezahlt werden).

Beispiel 2: Sie haben steuerpflichtige Gewinne mit Bitcoin verschwiegen und Ihre steuerpflichtigen Gewinne mit Ethereum aber im Wege einer Selbstanzeige mitgeteilt. Das Finanzamt wird durch Ihre Selbstanzeige auf Ihre Kryptoaktivitäten aufmerksam und findet heraus, dass auch mit Ihren Bitcoin Gewinne erzielt wurden. Wie das Finanzamt von Bitcoin und Kryptos erfährt, haben wir aufgezeigt. In einem solchen Fall könnte die Selbstanzeige zwar die Steuerhinterziehung bezüglich Ihrer Ethereum-Gewinne „entkräften“, nicht aber hinsichtlich Ihrer Bitcoin-Gewinne.

Beispiel 3: Ihre Selbstanzeige wegen verschwiegener, steuerpflichtiger Krypto-Gewinne wird wegen einem wichtigen Detail unwirksam. Damit ist die Selbstanzeige nichtig und Sie haben eine Steuerhinterziehung begangen.

Es gibt unzählige weitere Fallkonstellationen. Bei einer Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung müssen viele Details bedacht werden, um das beste Ergebnis zu erzielen.

Wer hilft mir, wenn ich Steuerhinterziehung durch Bitcoin begangen habe?

Ganz gleich, wie Ihr Fall der vollzogenen oder möglicherweise vorliegenden Steuerhinterziehung liegt: wenden Sie sich an einen spezialisierten Anwalt. Bestenfalls richten Sie sich sogar an eine Kanzlei, die sich schwerpunktmäßig den Thema Blockchain und Kryptowährungen widmet.

Ihr Rechtsanwalt sollte dabei idealerweise nicht „nur“ auf Steuerstrafrecht spezialisiert sein, sondern sich bestens mit Bitcoin und Kryptowährungen auskennen. Die Kosten für den Anwalt werden sich für Sie mehr als rentieren.

Nur so ist gewährleistet, dass Sie jede erdenkliche Chance nutzen, um die Steuerhinterziehung wirksam zur Selbstanzeige zu bringen, abzuwehren oder zumindest im Strafmaß deutlich abmildern. Ein für Ihren Fall kompetenter Rechtsanwalt sollte über einschlägige Erfahrungen mit dem Finanzamt hinsichtlich Bitcoin und Co. verfügen.

Mit einem spezialisierten Rechtsanwalt kann womöglich eine spürbare Strafmilderung erreicht werden. Wichtig ist insbesondere, dass Sie jetzt, da Sie bereits in einer „heiklen Situation“ sind, keine weiteren Fehler begehen.

Fragen und Antworten zur Steuerhinterziehung durch Bitcoin

Es geht um Schadensbegrenzung. Eine Selbstanzeige sollte in Erwägung gezogen werden - lassen Sie sich unbedingt rechtsanwaltlich beraten.

Eine Steuerhinterziehung wegen Bitcoin und anderen Kryptos kann und sollte dadurch vermieden werden, dass gem. § 150 Abs. 2 Abgabenordnung alle Angaben in der Steuererklärung wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen gemacht werden. Hierbei können Sie sich von einem spezialisierten Anwalt unterstützen lassen.

Bei einer bereits begangenen, aber noch nicht von Behörden entdeckter Steuerhinterziehung kann eine Selbstanzeige "die Rettung" sein. Diese muss jedoch wirksam durchgeführt werden.

 

Eine unwirksame Selbstanzeige kann eine volle Bestrafung wegen Steuerhinterziehung nach sich ziehen. Daher sollten Sie einen Rechtsanwalt einschalten, um möglichst rechtssicher eine Selbstanzeige aufzugeben.