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Wie erfährt das Finanzamt von Ihren Bitcoin und anderen Kryptos?

Steuerpflichtige Gewinne mit Kryptowährungen müssen an das Finanzamt im Rahmen der Steuererklärung gemeldet werden. Hierfür ist insbesondere die Anlage SO relevant. Wie aber erfährt das Finanzamt von Bitcoin und anderen Kryptowährungen, wenn der Steuerpflichtige die Informationen gar nicht dorthin weitergibt?

Eins vorweg:

Es ist keine gute Idee, sich vorzunehmen, dem Finanzamt steuerpflichtige Gewinne mit Bitcoin und anderen Kryptowährungen zu verschweigen. Denn die Zeiten, in denen Finanzämter mit der Anlageklasse Kryptowährungen nicht umgehen konnten und dahingehend zeitweise ein faktisches Besteuerrungsvakuum herrschte, sind längst vorbei.

Die Kenntnis von Ihren Bitcoins und Kryptowährungen erlangt das Finanzamt dabei auf verschiedenen Wegen. Wir gingen darauf bereits auf unserer Seite zu Erfahrungen mit dem Finanzamt bei Kryptowährungen ein. Diese gelten natürlich nicht nur für Bitcoin, sondern alle anderen Kryptowährungen auch, mit denen Handel betrieben werden kann.

Finanzamt erfährt von Bitcoin durch Anfrage bei Börsen – Trading-Daten werden übermittelt!

Grundsätzlich kann das Finanzamt bei den einschlägigen Kryptowährungsbörsen eine Anfrage stellen – entweder speziell zu gewissen Personen, die in Verdacht stehen, Steuern zu hinterziehen, oder genereller Art.

Einige Kryptobörsen beantworten solche Anfragen des Finanzamts, andere hingegen nicht. Das Finanzamt dürfte jedoch bei den meisten großen Kryptobörsen nicht auf taube Ohren stoßen.

Steuerhinterziehung nicht empfehlenswert

So erfährt das Finanzamt von Ihren Bitcoins und anderen Kryptowährungen, die Sie auf einer Börse handeln oder gehandelt haben. Es könnte dann zum Vorwurf der Steuerhinterziehung kommen, wenn Sie steuerpflichtige Gewinne nicht in der Steuererklärung angegeben haben.

Ihre Kryptobörse ist im Ausland ansässig? Das schützt Sie nicht vor einer Datenanfrage des Finanzamts. Denn auch ausländische Börsen geben Daten an die Finanzbehörden weiter. Denken Sie in diesem Zusammenhang an die berühmten „Steuer-CDs“, also Steuerdaten bei ausländischen Banken, die von Finanzbehörden regelrecht aufgekauft worden sind.

Es ist nicht auszuschließen, dass das zuständige Finanzamt auch zu solchen Mitteln des Kaufens von Daten greift, um zu erfahren, ob Sie Bitcoins haben oder hatten.

Erfährt das Finanzamt automatisch von Kryptowährungen, wenn ich damit handele?

Trotz aller Neuerungen bei den Finanzämtern im Hinblick auf Kryptowährungen: Ein „automatischer Datenabgleich“, also eine Schnittstelle zwischen einer Kryptobörse und einem Finanzamt im Sinne einer Liveschaltung von Trading-Daten ist uns nicht bekannt. Wir können uns auch nicht vorstellen, dass dies in Zukunft je eintreten wird.

Anders könnte sich dies im Hinblick auf eine automatische Gewinnabführung gestalten:

Vergleichen wir die Situation mit dem Realisieren von steuerpflichtigen Aktiengewinnen: Hier sind in Deutschland ansässige Broker verpflichtet, die Kapitalertragssteuer direkt abzuführen. Gut möglich, dass bei Kryptowährungen und den damit zusammenhängenden Kryptobörsen solch ein Modell in Zukunft Fuß fassen wird.

So erfährt das Finanzamt dann von Ihrem Bitcoin-Trading automatisch durch den Zufluss der Kapitalertragssteuer oder anderer Steuern. Noch ist dies aber bei keiner uns bekannten Kryptobörse der Fall.

Wie erfährt das Finanzamt von meinen Bitcoins, wenn ich diese gegen Euro verkaufe und die Auszahlung direkt auf mein Girokonto geht?

Größere Geldeingänge auf Girokonten werden seitens der Banken entweder proaktiv an Finanzämter gemeldet, oder vom Finanzamt selbst erfasst. Finanzämter und Banken arbeiten tatsächlich in technischer Hinsicht bereits zusammen – es existieren Schnittstellen, die Finanzämtern den Einblick in Kontenbewegungen ermöglichen.

Und von dieser Möglichkeit wird seitens der Finanzämter rege Gebrauch gemacht.

Hierdurch ist es leicht möglich, Steuerhinterzieher „dingfest“ zu machen. Größere Geldtransaktionen, also Ein- oder Auszahlungen auf einem Girokonto, werden vollautomatisiert erfasst.

Finanzamt hat Möglichkeiten

Sollten Sie also Bitcoins gegen Euro verkaufen und eine höhere Geldsumme auf Ihr Girokonto eingehen, wird dies sicherlich auch dem Finanzamt auffallen.

Aus dem Geldeingang an sich ist nicht zu erkennen, ob dieser aus Kryptowährungen oder aus sonstigen Quellen zu Ihnen gekommen ist (außer es steht bspw. wortwörtlich im Verwendungszweck „Bitcoinverkauf“).

In den Fällen unklarer höherer Geldeingänge, die nicht zu den sonstigen Vermögensbewegungen und der jeweiligen Einkommenssituation der betroffenen Person passen, wird das Finanzamt im Zweifel proaktiv nachfragen.

So erfährt das Finanzamt dann von Ihnen, der steuerpflichtigen Person, dass Bitcoins oder andere Kryptowährungen verkauft wurden.

Kryptogewinne „Stück für Stück“ auszahlen lassen? 

Im Übrigen sind ebenso viele kleinere Geldeingänge über längere Zeiträume auffällig und werden dem Finanzamt gemeldet oder von den Finanzämtern selbst durch die IT-Schnittstelle erfasst.

Denken Sie daran: Es geht nicht darum, mit Bitcoin Steuerhinterziehung zu begehen! Das Finanzamt wird von Ihrem Bitcoin-Trading erfahren, das steht fest. Sie sollten daher von Anfang an rechtssicher und ehrlich agieren.

Dabei können Sie sich im Zweifel professionelle Unterstützung einholen (empfehlenswert insbesondere bei höheren Kryptovermögen). Die Sorge vor Kosten für eine rechtsanwaltliche Beratung sind dabei oft unbegründet. Insbesondere wenn es bei der Abwägung darum geht, (unwillentlich) strafrechtlich relevantes Verhalten zu vermeiden.

Das Finanzamt erfährt auch durch direkte Anfrage an steuerpflichtige Personen von Bitcoins!

Da sich immer größere Teile der deutschen Bevölkerung mit Kryptowährungen beschäftigen, könnte es zu unmittelbaren Anfragen von Finanzämtern an Steuerzahler kommen. Entweder durch ein Indiz wie oben ausgeführt, oder völlig „grundlos“ als Stichprobe.

Es wäre legitim, wenn das Finanzamt die steuerpflichtige Person im Rahmen einer Steuererklärung grundsätzlich anfragt, ob Kryptowährungen in das Vermögen eingegangen sind oder mit Bitcoin und Co. Handel getrieben worden ist.

Sollten keine Bitcoins gehandelt worden seien, kann diese Anfrage des Finanzamts kurz und bündig von Ihnen beantwortet werden.

Sollten Sie jedoch mit Kryptowährungen steuerpflichtige Vorgänge ausgelöst haben, muss die Anfrage des Finanzamts entsprechend wahrheitsgemäß beantwortet werden. Auf diesem Wege erfährt das zuständige Finanzamt von Ihren Bitcoins – und zwar von Ihnen selbst.

Die Zukunft wird dem Finanzamt weitere Möglichkeiten bescheren, von Ihren Bitcoins zu erfahren!

Es ist bereits Stand heute nicht anzuraten, steuerpflichtige Gewinne mit Bitcoins beim Finanzamt zu verschweigen oder zu versuchen, die Besteuerung zu umgehen. In Zukunft wird dies ohnehin keinen Sinn mehr machen.

Denn die Staaten weltweit setzen alles daran, die Blockchains zu de-anonymisieren. Es wird in absehbarer Zeit von Walletprovidern, Börsen und sonstigen Krypto-Dienstleistern gesetzlich verlangt werden, jede Transaktion zu identifizieren. Das bedeutet: Sie werden ohnehin nicht mehr anonym Bitcoins versenden oder auch nur in Ihrem Wallet halten können.

Finanzamt wird „aufrüsten“

So erfährt das Finanzamt in Zukunft bei jeder Transaktion, wem welcher Bitcoin gehört, und welches Wallet welcher Person zuzuordnen ist. Es gibt bereits jetzt Blockchain-Analyse-Firmen, die diese Daten zuverlässig liefern.

Unserer Ansicht nach sollte das Thema Besteuerung von Bitcoingewinnen entspannt, aber rechtssicher von den betroffenen Personen angegangen werden. Denken Sie an die Steuerfreiheit nach dem Ablauf der Haltedauer von einem Jahr – hier geht es darum, die Haltedauer nachzuweisen.

So müssen dann möglicherweise gar keine Steuern auf Kryptogewinne gezahlt werden – und zwar ganz legal.

Fragen und Antworten zur Kenntnis des Finanzamts von Bitcoin

Das Finanzamt kann von Kryptobörsen Informationen verlangen. Eine Aufstellung über erzielte steuerpflichtige Gewinne ist für Kryptobörsen nicht ohne Weiteres machbar - da beispielsweise auch Tradingdaten von anderen Börsen berücksichtigt werden müssten. 

 

Daher kann eine Kryptobörse zwar Tradingdaten weitergeben, aber nicht unbedingt eine Übersicht zu erwirtschafteten, steuerpflichtigen Gewinnen. Aus den Tradingdaten an sich lassen sich allerdings Rückschlüsse auf die Erfolge oder Misserfolge beim Kryptohandel ziehen.

Es kommt nicht primär auf Ihren derzeitigen Wohnort an, sondern darauf, ob Sie in Deutschland steuerpflichtig sind.

 

Die Steuerpflicht bemisst sich zwar auch, jedoch nicht nur am derzeitigen Wohnort. Es kann daher sein, dass Sie im Ausland leben, aber letztlich in Deutschland vollumfänglich steuerpflichtig sind. 

Dann leben Sie "für immer" in Unsicherheit darüber, ob nicht doch irgendwann eine Strafanzeige wegen Steuerhinterziehung eingereicht wird.

 

Lesen Sie sich die oben stehenden Informationen noch einmal durch - früher oder später erfährt das Finanzamt vermutlich von Ihren steuerpflichtigen Gewinnen mit Kryptowährungen.